Hallo,
ich weiss grad nicht so recht weiter.
Ne Freundin sagte mir am Wochenende,das wenn man die Vaterschaftsanerkennung gemacht hat,der Vater des Kindes das geteilte Sorgerecht hat. Stimmt das denn?
Mein Sohn ist im Juni 2009 geboren und der Vater und ich haben damals nur diese Vaterschaftsanerkennung gemacht. Die Frau vom Jungendamt fragte uns ob wir das Sorgerecht uns teilen wollen. Aber da er auf Montage war,wollten wir das beide nicht. Nun bin ich hin und her gerissen und weiss nicht was stimmt. Da wir auch getrennt sind und es Probleme gibt,weiss ich nicht mehr weiter.
Danke fürs Antworten.
Lieben Gruß Antje
von
Antje981
am 23.04.2013, 09:19
Antwort auf:
alleinige Sorgerecht
Hallo,
nein, der Vater KANN aber das geteilte Sorgerecht beantragen. Aber ändern können Sie das dann eh nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2013
Antwort auf:
alleinige Sorgerecht
Nein, grundsätzlich sind Vaterschaftsanerkennung und geteiltes Sorgerecht zwei verschiedene Dinge.
Wenn Ihr extra gefragt wurdet und auch gesagt habt ihr woll KEIN geteiltes Sorgerecht, dann wurde das auch nicht gemacht.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.04.2013, 09:21
Antwort auf:
alleinige Sorgerecht
Bei meiner Freundin wars genauso und sie ist da wohl ganz knapp an der Grenze wos nicht mehr so sien soll. Deswegen bin ich da so hin und her gerissen. Da ich auch mit dem Kleinen weg ziehen möchte.
von
Antje981
am 23.04.2013, 09:28