Frage: Alg1 nach Elternzeit

Hallo, ich habe von 2011-2015(zum Mutterschutz) in Hamburg gearbeitet. Teils Vollzeit, teils 30Stunden unbefristete. Im Mutterschutz sind wir nach München gezogen. Dort war ich etwas über ein hahr in Elternzeit, habe dann auf 25Stunden wieder gearbeitet und den Vertrag in Hamburg gekündigt ( ob das nun klig war lassen wir mal dahingestellt. Ich wusste halt, dass ich nicht zurückziehe und habe deshalb gar nicht darüber nachgedacht, dass ich in Elternzeit bleiben könnte) In München habe ich dann ein Jahr gearbeitet und bin dann ins BV gekommen. Mein Vertrag endete nun zum 31.1. Ich beziehe noch bis September Elterngeld und würde dann gerne wieder arbeiten gehen. Dafür benötige ich aber natürlich einen Krippenplatz. Ist es sinnvoll und möglich, dass ich mich im Juni (3Monate vor Ende des Elterngeldes) arbeitslos melde? Hätte ich Anspruch auf ALG1 und könnte das bei der Krippenplatzsuche helfen? Das Geld wäre natürlich nett, ich will aber auch wirklich gerne wieder arbeiten und letztes Mal musste ich die Erfahrung machen, dass man sich im Kreis dreht. Ohne Krippe kein Job und keine Möglichkeit zur Arbeitssuchendmeldung und ohne Job keine Chance auf Krippenplatz.

von Mama-von-Linchen am 13.02.2019, 20:34



Antwort auf: Alg1 nach Elternzeit

Hallo, Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während Ihrer Krippenplatzsuche ist dies nicht der Fall. Da stehen Sie der Arbeitsmarkt eben gerade nicht zur Verfügung und bekommen auch keine Leistungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2019



Antwort auf: Alg1 nach Elternzeit

Nur zum Verständnis: Hamburg und der Umzug oder wo du jetzt wohnst haben eigentlich nichts mit der aktuellen Situation zu tun, oder? Du bist aktuell noch in EZ mit deinem 2. Kind, wobei die Schwangerschaft über ein BV bestand. der befristete Vertrag endet zum 31.1.2019, womit du auch nicht mehr in EZ bist, sondern Hausfrau mit EG-Bezug. EG gibt es noch bis September 2019. EZ/Wann endete deine letzte wie lange hast du normal gearbeitet und mit wie vielen Stunden? Seit wann bist du in EZ? ALG 1 bekommst du nur, wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre auch ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hattest. Ansonsten wird ALG fiktiv berechnet, was immer weniger ist als das, was du anhand deines letzten Gehaltes bekommen hättest. ALG wird sich natürlich auch daran berechnen, wieviele Stunden zu arbeiten kannst. Und da sind wir beim nächsten Punkt: du musst ja arbeiten gehen können, also eine Betreuung nachweisen. Also würde ich mich jetzt schon mal anfangen zu bewerben, um über eine Jobzusage auch einen Grund für den Betreuungsplatz zu haben. Aber abgesehen davon gibt es ja nun auch einen Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ - den würde ich natürlich bei der Stadt geltend machen. Ich nehme an, du hast dein Kind schon in den diversen Krippen auf die Warteliste gesetzt? Sprich mit dem Amt über deine Situation und lass dich dort beraten, wie du am besten vorgehst bzw. ab wann du dich arbeitssuchend/los melden solltest.

von cube am 14.02.2019, 08:37



Antwort auf: Alg1 nach Elternzeit

Ob Hamburg da noch etwas. mit zu tun hat hängt davon ab, ob es durch die Elternzeit noch zählt. Zwischen Kind eins und 2 war keine Pause ohne Arbeitgeber. Auf Wartelisten kann sie noch nicht. Hier ist Anmeldung zentral im April. Man nennt eine Wunscheinrichtung und wenn es da nichts wird, wird eine andere zugewiesen(oder eben auch nicht) Es ist echt schwierig, wieder in eine Job zu kommen, wennan aus der Elternzeit kommt. Jeder Arbeitgeber fragt ja auch, ob die Betreuung gesichert ist und mit denen will man es sich ja auch nicht gleich verscherzen, indem. man das bejaht und dann doch erst klagen. muss. Bin mal gespannt. Ich glaube, ich. melde mich zumindes im Juni mal beim Jobce trr und frage, ob die irgendwie helfen können. Das Geld ist nicht so wichtig, aber mir fällt dann irgendwann wieder die Deckung auf den KopfDas Problem ist, dass ich Sozialarbeiterin bin. Es gibt super viele tolle Jobs, aber meistens nicht kompatibel mit den Betreuungszeiten. Mein Mann ist nämlich 14Stunden pro Tag weg und kann nichts abdecken. Vielleicht muss es sobst erstmal was unansprichdvolles sein, was nix mit Sozialer Arbeit zu tin hat. Hauptsache raus und Erwachsene Menschen sehen.

von Mama-von-Linchen am 14.02.2019, 12:08



Antwort auf: Alg1 nach Elternzeit

Für ALG ist aber nur relevant, ob du in den letzten 24 Monaten etwas erwirtschaftet hast. EG ist kein Einkommen im Sinne sozialversicherungspflichtig. Deswegen meinte ich, was in HH war in 2015 oder 2016 ist eher nicht relevant für den Zeitraum, der für den ALG-Anspruch zu Grunde gelegt wird. Das mit der zentralen Anmeldung ist ja blöd. Du kannst dich nicht vorher über Little Bird auf Wartelisten setzen? Bzw. dich bei Kitas direkt anmelden? Frau Bader wird ja auch noch antworten. Ich wünsche dir auf jeden Fall erst mal viel Erfolg und Glück mit der Kita-Platz-Suche und Jobssuche!

von cube am 14.02.2019, 14:22



Antwort auf: Alg1 nach Elternzeit

Nee, kann man hier nicht. Es ist auch nicht ganz doof, weil die Stadt so verhindert, dass man sich bei 10Kitas einträgt und Plätze blockiert und nachgerückt werden muss und so. Nur für die Auswahl ist es halt nicht so toll.

von Mama-von-Linchen am 14.02.2019, 19:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...