Mein Freund und ich werden demnächst heiraten. Wir haben eine gemeinsame Tochter und ich habe aus einer früheren Beziehung einen Sohn und hier das alleinige Sorgerecht. (Es besteht kein Kontakt zum leibl. Vater, nur zu den Großeltern.) Mein Mann überlegt,ihn nach der Hochzeit zu adoptieren, hierzu einige Fragen:
Gilt auch in diesen Fällen die Altersgrenze von 45 Jahren?
Bestünde die Möglichkeit, im Falle einer Scheidung meinerseits auf Unterhaltszahlungen für meinen Sohn zu verzichten (ich bekomme vom leibl. Vater jetzt auch nichts)?
Wie groß schätzen Sie das Risiko (wenn keine Adoption stattfindet)ein, dass in dem Fall, mir stößt etwas zu, das Kind zurück zum leiblichen Vater muß?
Vielen Dank für die Auskunft!
Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 09:50
Antwort auf:
Adoption
Hallo,
wenn das Kind anerkannt ist, muss der Vater zustimmen. Bei der Adoption gilt alles wie bei einem leiblichen Kind, da kann man nicht auf Unterhalt verzichten.
Wenn das Kind zu dem leiblichen Vater keine Beziehung hat u zu dem Siefvater eine gute, kann es evtl. auch zu ihm kommen. Kommt auf das Gericht an.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2007
Antwort auf:
Adoption
Hm...
ehrlich gesagt: bei solchen Fragen, frage ICH mich, warum ihr den Großen adoptieren lassen wollt.
Adoptieren heißt, ein Kind wie ein eigenes annehmen, ist Euch das wirklich klar? Da gibt es auch kein zurück...
Du kannst ganz sicher NICHT auf Unterhalöt verzichten, weil der Unterhalt nichjt dir, sondern dem Kind zusteht und du nicht für das Kind verbindlich auf Unterhalt verzichten kannst.
Und: wenn das Kind adoptiert ist, dann hat es keine "rechtliche" Verbindung zum leibl. Vater mehr. Bei Deinem Tod bliebe es also beim (neuen Adoptiv-)Vater.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 12:33
Antwort auf:
Adoption
Ich möchte das gern, weil der leibl. Vater jeden Kontakt abgebrochen hat und der "Große" mit dem neuen Papa aufgewachsen ist und ich nicht will, das das Kind im Ernstfall aus der Familie gerissen wird!
Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 22:17