vielen dank für die letzte antwort auf meine frage fr.bader. doch ich hätte da noch eine frage oder auch zwei . ich habe das alleinige sorgerecht , somit brauche ich ja kein einvertsändniss von kv wenn ich die einbenennung (name meines zukünftigen mannes)mache für meine tochter? was geschieht mit meiner tochter wenn mir dann etwas passiert,hat mein mann dann meine tochter oder der kv ? und muss der kv wieterhin unterhalt für meine tochter zahlen wenn diese den nachnahmen angenommen hat???
vielen dank sie helfen mir sehr viel weiter mit ihren antworten fr.bader
Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 21:24
Antwort auf:
adoption-etc...
Liebe Damenia,
1. Das Einverständnis des KV hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das Einverständnis brauchen Sie trotzdem
2.Wenn Ihnen was geschehen würde, würde das Vormundschaftsgericht im Kindswohl entscheiden. Dabei sind verschiedene Kriterien beachtlich, insbes. die Bindung des Kindes zu den Personen.
Es gibt auch Entscheidungen, wo der Stiefvater das Sorgerecht erhält.
Ich rate zu einem entsprechenden Testament (schauen Sie mal in der Suchmaschine unter "Notar").
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2001
Antwort auf:
adoption-etc...
... und Unterhalt muß der KV trotzdem weiter bezahlen, sofern "nur" der Name geändert, aber nicht adoptiert wurde.
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.01.2001, 22:28
Antwort auf:
adoption-etc...
danke dir , ehrlich gesagt ging es mir auch hauptsächlich darum...lächel.
Mitglied inaktiv - 12.01.2001, 20:27