Frage: Absicherung des Kindes ,unehelich

Sehr geehrte Frau Bader... Ich und mein Mann sind beises Schweizer und wohnen auch in der Schweiz. Nun bekommen wir im Aug./Sept. eine kleine Tochter und wir empfinden es als zu stressig, der Kinderrechte wegen noch vor der Geburt zu heiraten. Uns ist es jedoch ein grosses Anliegen, das unsere Tochter im Falle eines Falles bestmöglich abgesichert ist. Pensionsgelder des Partners, Vaterschaft, Erbschaft usw. Können Sie uns höflicherweise einige Antworten dazu geben? Wo kann ich mich in der Schweiz hinwenden? Ist dies alles ohne Ehe regelbar?

Mitglied inaktiv - 19.03.2006, 21:04



Antwort auf: Absicherung des Kindes ,unehelich

Hallo, sorry, ich kenne mich nur im deutschen Recht aus! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2006



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