Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt unehelich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt unehelich

Sophie_ki

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Hallo Frau Bader, Erstmal vielen Dank für dieses niederschwellige Angebot. Nach einer anwaltlichen Erstberechnung von Kindes- und Betreuungsunterhalt habe ich mich aus Kostengründen dafür entschieden dem Kindsvater zu vertrauen und ihn die Zahlungen jährlich an die Gegebenheiten anpassen lassen. Jetzt ist meine Tochter im Januar 3 geworden. Er möchte den Betreuungsunterhalt nun halbieren obwohl wir erst einen Kindergartenplatz zum neuen Kindergartenjahr bekommen. Alle Einrichtungen hier sind voll. Die Kitaeingewöhnung mit 2 1/2 wurde von der Einrichtung abgebrochen. (Die Kosten für die Einrichtung hatte ich zu dem Zeitpunkt komplett selber bezahlt. Besteht hier eigentlich auch ein Anspruch auf Aufteilung?) Nun stellt sich für mich die Frage ob er nicht verpflichtet ist den vollen Betreuungsunterhalt weiter zu bezahlen bis das Kind im September erfolgreich eingewöhnt ist? Ich habe ja defacto keine Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen. Und ob danach auch noch ein Ausgleich der Teilzeitstelle auf Vollzeit geleistet werden muss? Es hat lange gedauert bis ich die Unterhaltszahlungen überhaupt als “mein Recht” annehmen konnte und nicht mehr als „Gefälligkeit seinerseits“ sehe, jetzt sehe ich aber schon die enormen finanziellen Unterschiede die die aktuelle Situation für uns aus vorher relativ gleichgestellten Einkünften ergeben hat. Wie würde es sich denn verhalten wenn ich heiraten würde? Eine feste Partnerschaft würde ja nichts an den Ansprüchen ändern, meine ich laienhaft aus vorhergegangenen Urteilen gelesen zu haben. Zum Kindsvater bestand nie ein Partnerschaftliches oder gar Eheliches Verhältnis. Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist, warum es nicht geklappt hat. Ist das Kind gesund, normal entwickelt und generell fremdbetreuungsfähig? Dann geht es nicht über den 3. Geb hinaus Liebe Grüße NB


cube

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Da bin ich auch gespannt, was Frau Bader antwortet. Ich persönlich glaube, du hast keinen weiteren Anspruch. Betreuungsanspruch besteht ab dem 1. LJ - heißt auch, du könntest entsprechend Druck machen, eben jetzt eher einen Platz zugewiesen zu bekommen. Nur mal angenommen, diese neue Eingewöhnung würde auch nicht klappen - wie lange sollte der KV dann zahlen? Was, wenn jemand meint, sein Kind müsse gar nicht in den KiGa - dann müsste der KV ja bis zum Schuleintritt zahlen. Ebenso TZ-Ausgleich: ab dem 3. LJ gibt es ja nun "richtigen" KiGa mit einer Betreuung bis zB 16 Uhr. Auch hier die Frage - wie lange soll jemand dem anderen das Gehalt ausgleichen, weil derjenige lieber nur TZ arbeiten möchte? Ab einem gewissen Punkt ist man dann eben doch selbst dafür verantwortlich, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Und das ist meines Wissens nach ab dem 3. LJ - ab dann kann man erwarten, dass die Mutter wieder arbeiten geht und ab dann ist sie eben auch selbst dafür verantwortlich, genug zu verdienen oder entsprechende Sozialleistungen zu beantragen. Am Unterhalt für das Kind ändert sich jedoch dadurch nichts. Der Anspruch bleibt bestehen - auch, wenn du jetzt nochmal heiraten solltest. Wie gesagt: ich bin auch gespannt auf die Antwort bzw. ob es dazu entsprechende Urteile gibt, wo so etwas entschieden wurde. Längeren Unterhalt für den ehemaligen Partner kenne ich nur bei vormals Ehepartnern, wo einer bereits während der Ehe zB so schwer erkrankt ist, dass er eben nicht mehr alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Da besteht dann ggf. ein längerfristiger Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt.


Tini_79

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Selbst wenn das Kind von 7 bis 16 Uhr betreut wird und die Mutter (mehr als 3/4 sind schließlich Frauen) nur einen kurzen Weg von 30 Min hat, dann kommt sie nicht auf 40 Arbeitsstunden. Das Kind wurde zusammen gezeugt, aber nach drei Jahren "ist man dann eben doch selbst dafür verantwortlich, den Lebensunterhalt zu bestreiten" - mit dem klitzekleinen Unterschied, dass die Mutter nicht nur für sich selbst verantwortlich ist. Ich habe auch keine Lösung und klar, manche würden sich gerne jahrelang darauf ausruhen und sich aushalten lassen, aber die allgemeine Ansicht, dass die Mutter das doch irgendwann mal wuppen müsste, finde ich ätzend.


cube

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Das ist aber nun mal leider der aktuelle Stand der Dinge und der wird sich ja nicht für die AP ändern lassen. Ich arbeite zB auch nicht mehr in dem sehr gut bezahlten Beruf bzw. Position vor der Geburt - wäre nur machbar, wenn ich/wir Kind praktisch weg"betreuen" lassen. Es müsste sich an so vielen Stellen etwas ändern - damit, dass der Vater/Erzeuger einfach lebenslang auch für die Mutter finanziell verantwortlich ist, ist es ja nicht getan oder den Müttern tatsächlich geholfen. Das ist dann nur eine weitere Abhängigkeit davon, dass der KV überhaupt zahlt und davon, ob er das überhaupt leisten kann. Wohin das führen würde ... ich glaube, auch zu nichts Gutem.


romankowitz

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Wenn das Kind behindert ist, oder es schwerwiegende Gründe gibt, aus welchen das Kind nicht in die Betreuung kann, muss der Vater weiterzahlen. Auch die Einkünfte des Vaters spielen eine Rolle.


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