Hallo Frau Bader! Mein Problem ist folgendes: Ich habe für drei Jahre Elternzeit bei meiner Firma angemeldet. Die geht auch noch bis zum 18.9.2016. Nun habe ich einen Antrag auf teilzeit während der Elternzeit gestellt für 25 Wochenstunden ab September 2014! Und nun kommt es. Es kam eine Absage. Aber die wurde nicht an mich geschickt sondern an meine Schwester die zwar im gleichen Unternehmen aber in einer anderen Filiale arbeitet. Dort geben sie dringende betriebliche Gründe an. Dies kann aber gar nicht stimmen weil meine Stelle noch gar nicht wieder besetzt wurde. Ist diese Absage eigentlich für mich wirksam? Sie wurde ja nicht an mich adressiert sondern an meine Schwester. Kann und soll man klagen? Wie sind meine Rechte? Vielen dank im vor raus!
von jassi79 am 30.04.2014, 18:39