Halle Frau Bader, ich bin in der 15. Woche schwanger und habe aktuell ein BV erhalten. Leider ist der Sachverhalt sehr lang denn mein Arbeitgeber hat mich nun aus folgenden Gründen abgemahnt: 1. Vom 02.-17.12. hatte ich offiziell Urlaub. A 16.12. fühlte ich mich sehr unwohl in ging im Laufe des Tages zur Hausärztin. Diese schrieb mich krank vom 16.-20.12.2013. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Schwangerschaft. Ich rief am Folgetag sofort morgens um 7.45 meine Vorgesetzte an und wollte sie über die Krankschreibung informieren, konnte sie allerdings nicht erreichen. Ich probierte es an diesem Tag mehrmals und kann dies anhand meines Telefonprotokolls belegen. Sie rief mich auch nicht zurück. Am Nachmittag war schließlich ihr Telefon zu einer Kollegin umgestellt, die ich über meine Krankschreibung informierte. Bezüglich dieses Sachverhaltes wird mir vorgeworfen, ich hätte erstens niemanden informiert (was ganz klar eine Lüge ist-für das Gespräch mit der Kollegin habe ich eine Zeugin) und zu dem zu spät. Die Meldung hätte bereits am 16.12. abends erfolgen müssen. 2. Am 19.12. (Do)erhielt ich einen Termin bei meiner Gynäkologin, die die Schwangerschaft feststellte und mich wegen der starken Übelkeit vom 19.12.-09.01.14 krank schrieb. Zu diesem Zeitpunkt galt allerdings noch die erste Krankschreibung. Da ich sehen wollte, ob es mir eventuell nach dem Wochenende besser geht und ich doch arbeiten kann, habe ich zunächst niemanden informiert. Da dies am Sonntag nicht der Fall war, habe ich am Montag um 7.45 meine Vorgesetzte angerufen und sie über meine weitere Krankschreibung, eine bestehende Schwangerschaft und ein sich abzeichnendes BV informiert. Sie reagierte sehr freundlich und bat mich sie zu informieren, wenn das BV erteilt wird. Hier wird mir in der Abmahnung vorgeworfen, ich hätte mich bereits am 19.12. erneut krank melden müssen. Diese beiden Punkte sind Inhalt der Abmahnung. Ich habe am 09.01. am Nachmittag ein BV erhalten und am nächsten Morgen gegen 9 Uhr beim Arbeitgeber angerufen und dies mitgeteilt. Meine Vorgesetzte ging nicht ans Telefon. Stattdessen wurde ich mit dem Verwaltungsleiter verbunden. Ich wurde sofort angeschrien und beleidigt, ich hätte Wahrnehmunsstörungen wenn ich glaube dass sie sich das gefallen lassen, dass ich nicht am sofort am Donnerstagabend (09.01) angerufen habe. Mir wurde vorher nie ein Fehlverhalten vorgeworfen, auch nicht bezüglich der angeblich fehlerhaften Krankmeldung und sollte sogar in absehbarer Zeit befördert werden. Nach Bekanntwerden von Schwangerschaft und BV wurde plötzlich dieses Verhalten gezeigt und heute hatte ich die Abmahnung wegen oben genannter Punkte im Briefkasten. Ist dies gerechtfertigt? Was muss ich beachten? Muss ich mir die Beleidigung am Telefon tatsächllich gefallen lassen? Bereits in der ersten Schwangerschaft hatte ich mit Schikanen (Verweigerung eines Zeugnisses, Emailvorwurf dass Krankheitsphasen nicht gerechtfertigt waren) zu tun. Habe mich aber meiner meinung nach auch während der Elternzeit gut integriert (war stundenweise arbeiten) und hatte jetzt eigentlich ein positives Gefühl (wie gesagt anstehende Beförderung) :( Vielen Dank für die Antwort Freue mich auch von anderen zu hören, denen es ähnlich ging.
von Tirila am 11.01.2014, 18:02