Frage: Abmahnung gerechtfertigt?

Halle Frau Bader, ich bin in der 15. Woche schwanger und habe aktuell ein BV erhalten. Leider ist der Sachverhalt sehr lang denn mein Arbeitgeber hat mich nun aus folgenden Gründen abgemahnt: 1. Vom 02.-17.12. hatte ich offiziell Urlaub. A 16.12. fühlte ich mich sehr unwohl in ging im Laufe des Tages zur Hausärztin. Diese schrieb mich krank vom 16.-20.12.2013. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Schwangerschaft. Ich rief am Folgetag sofort morgens um 7.45 meine Vorgesetzte an und wollte sie über die Krankschreibung informieren, konnte sie allerdings nicht erreichen. Ich probierte es an diesem Tag mehrmals und kann dies anhand meines Telefonprotokolls belegen. Sie rief mich auch nicht zurück. Am Nachmittag war schließlich ihr Telefon zu einer Kollegin umgestellt, die ich über meine Krankschreibung informierte. Bezüglich dieses Sachverhaltes wird mir vorgeworfen, ich hätte erstens niemanden informiert (was ganz klar eine Lüge ist-für das Gespräch mit der Kollegin habe ich eine Zeugin) und zu dem zu spät. Die Meldung hätte bereits am 16.12. abends erfolgen müssen. 2. Am 19.12. (Do)erhielt ich einen Termin bei meiner Gynäkologin, die die Schwangerschaft feststellte und mich wegen der starken Übelkeit vom 19.12.-09.01.14 krank schrieb. Zu diesem Zeitpunkt galt allerdings noch die erste Krankschreibung. Da ich sehen wollte, ob es mir eventuell nach dem Wochenende besser geht und ich doch arbeiten kann, habe ich zunächst niemanden informiert. Da dies am Sonntag nicht der Fall war, habe ich am Montag um 7.45 meine Vorgesetzte angerufen und sie über meine weitere Krankschreibung, eine bestehende Schwangerschaft und ein sich abzeichnendes BV informiert. Sie reagierte sehr freundlich und bat mich sie zu informieren, wenn das BV erteilt wird. Hier wird mir in der Abmahnung vorgeworfen, ich hätte mich bereits am 19.12. erneut krank melden müssen. Diese beiden Punkte sind Inhalt der Abmahnung. Ich habe am 09.01. am Nachmittag ein BV erhalten und am nächsten Morgen gegen 9 Uhr beim Arbeitgeber angerufen und dies mitgeteilt. Meine Vorgesetzte ging nicht ans Telefon. Stattdessen wurde ich mit dem Verwaltungsleiter verbunden. Ich wurde sofort angeschrien und beleidigt, ich hätte Wahrnehmunsstörungen wenn ich glaube dass sie sich das gefallen lassen, dass ich nicht am sofort am Donnerstagabend (09.01) angerufen habe. Mir wurde vorher nie ein Fehlverhalten vorgeworfen, auch nicht bezüglich der angeblich fehlerhaften Krankmeldung und sollte sogar in absehbarer Zeit befördert werden. Nach Bekanntwerden von Schwangerschaft und BV wurde plötzlich dieses Verhalten gezeigt und heute hatte ich die Abmahnung wegen oben genannter Punkte im Briefkasten. Ist dies gerechtfertigt? Was muss ich beachten? Muss ich mir die Beleidigung am Telefon tatsächllich gefallen lassen? Bereits in der ersten Schwangerschaft hatte ich mit Schikanen (Verweigerung eines Zeugnisses, Emailvorwurf dass Krankheitsphasen nicht gerechtfertigt waren) zu tun. Habe mich aber meiner meinung nach auch während der Elternzeit gut integriert (war stundenweise arbeiten) und hatte jetzt eigentlich ein positives Gefühl (wie gesagt anstehende Beförderung) :( Vielen Dank für die Antwort Freue mich auch von anderen zu hören, denen es ähnlich ging.

von Tirila am 11.01.2014, 18:02



Antwort auf: Abmahnung gerechtfertigt?

Hallo, 1. Man muss unverzüglich informieren. Wenn man den Vorgesetzten nicht erreicht, muss man jemand anderen anrufen. Meine Mitarbeiter rufen sogar morgens vor Arbeitsbeginn bei mir zu Hause an. ich denke, Ihr Versuch reicht nicht aus. 2. Sie hätten durchaus den AG über die Verlängerung, die ja schon bekannt war, informieren müssen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2014



Antwort auf: Abmahnung gerechtfertigt?

Wichtig ist, was in deinem Vertrag zum Verhalten bei Krankmeldung steht. Bei manchen AG darf man sich viel Zeit lassen, bei anderen wieder nicht. Wobei ich mich frage, warum hast du gerade bei dieser Vorgeschichte nicht mehr unternommen, um deine Krankmeldungen zeitiger zu melden und weiter zu streuen. ZB am 17.12. bei erfolglosen Telefonversuchen eine Email an die Firma. Wenn deine Übelkeit so stark ist, dass du 3 Wochen krank geschrieben werden musst, gehts einem nachm WE eigentlich "nicht besser". Ich finde, du hättest dich eher melden können. Und wenn nicht telefonisch, dann abends per Email oder Fax. Ich finde aber auch, dass dein Verhalten keine Abmahnung rechtfertigt. Daher würde ich an deiner Stelle sofort ein Gedächtnisprotokoll über das "beleidigende" Telefonat anfertigen und die Telefonlisten "sichern/ausdrucken", aus denen ersehen werden kannn, wann du in der Firma angerufen hast. (Ich weiß nicht, wie man Abmahnungen widerspricht, aber ich würde mich mit den Beweisen dagegen wehren!) Hast du "Beweise" für deine anstehende Beförderung? Blöde wäre es, stünde in deinem Vertrag, dass du dich sofort nach Krankschreibung zu melden hättest... Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.01.2014, 18:32



Antwort auf: Abmahnung gerechtfertigt?

Hallo, vielen Dank erstmal für die Einschätzung. Ich bin eigentlich in dieser Weise vorgegangen, weil es in unserer Firma üblich ist, sich immer telefonisch und ausdrücklich nicht per Email krank zu melden....und insbesondere ausdrücklich bei meiner Vorgesetzten. Ehrlich gesagt bin ich auf diese Idee gar nicht gekommen, da ich wie gesagt auch eigentlih noch Urlaub hatte, beziehungsweise eh krank geschrieben war und ich so keinen Tag unentschuldigt fern geblieben bin. Zudem hatte ich wie gesagt ein sehr positives Gefühl. Die Beförderung war allen bekannt. Allerdings nicht schriftlich. Würde da jetzt auch nicht drauf pochen, da ich die Stelle ja nun nicht antreten kann. Es sollte eigentlich nur verdeutlichen, dass ich seit der letzten Schwangerschaft ein gutes Gefühl hatte. Es handelt sich um ein Unternehmen in einem Konzernverbund. Es hatten bereits Treffen mit Regionalvertretern usw. stattgefunden, denen ich als neue Vertreterin für diese Position vorgestellt wurde, Wie gesagt wurde mir auch nicht mitgeteilt, dass man mit dieser Art der Krankmeldung unzufrieden war. Im Gegenteil wurde sehr freundlich und nett reagiert. Für das beleidigende Gespräch habe ich eine Zeugin und gleich danach die Inhalte notiert. Auch das Gespräch am 17.12..kann ich eindeutig belegen.

von Tirila am 11.01.2014, 19:03



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