Mein AG geht davon aus, dass ich nach dem MuSchu wieder Vollzeit arbeiten gehe. Da das Verhältnis aber sehr schlecht ist, möchte ich gerne an den MuSchu Elternzeit (2 Jahre) einreichen und mich nach einem Jahr woanders bewerben und dann einen Aufhebungsvertrag machen. Jetzt stellt sich die Frage: darf der AG die Elternzeit ablehnen und wann muss ich diese beantragen? Wenn ich schon in MuSchu bin?
Und: wenn ich mich extern bewerbe, muss ich angeben, dass ich in Elternzeit bin oder kann ich schreiben "seit .... bei Firma x im Bereich Buchhaltung beschäftigt" und die Elternzeit nicht angebe?
Dankeschön!
Gruß,
Sanne
Mitglied inaktiv - 12.12.2006, 08:11
Antwort auf:
Ablehnung Elternzeit
der arbeitgeber kann die elternzeit nicht ablehnen. du kannst die elternzeit erst "beantragen", wenn das kind geboren ist, 6 wochen vor antritt.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 12.12.2006, 09:05
Antwort auf:
Ablehnung Elternzeit
Hallo :-)
Nochmal: EZ wird nicht "beantragt" sondern einfach nur mitgeteilt,
Es besteht gesetzl. Anspruch, als muß man nicht beantragen und damit auch genehmigen lassen, sondern einfach nur mitteilen.
Feddich :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 11:39
Antwort auf:
Ablehnung Elternzeit
deshalb hab ich es in anführungsstrichen geschrieben. mir ist das wort "mitteilen" nicht eingefallen ;-))
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 14:00