Frage: Ablauf im Fall einer Trennung

Hallo, ich bin verheiratet und habe eine 19Monate alte Tochter und jetzt interessiert es mich mal, wie es im Falle eine Trennung laufen würde! Eine Freundin von mir meinte, das man sich mit dem Ehepartner erst untereinander einigen muß wo das Kind bleibt und wie oft der Mann es sieht und wenn diese Einigung nicht klappt, dann muß man wohl zum Jugendamt und eine Freundin meinte, das der Vater das Sorgerecht einklagen muß, das Kind automatisch der bei Mutter bleibt und dann das Gericht bzw. der Anwalt entscheidet wie oft der Vater das Kind sieht! Was stimmt denn nun? Darf das Kind wirklich automatisch bei der Mutter bleiben? Vorrausgesetzt die Mutter hat sich nichts zu Schulden kommen lassen (Drogen, Alkeholkonsum o.ä) Muß das Gericht den Aufenthaltsbestimmungsort, also Mutter oder Vater festlegen? Würde mich über eine Antwort freuen! Mit freundlichem Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 10:18



Antwort auf: Ablauf im Fall einer Trennung

Hallo, das Kind wird bei demjenigen bleiben, der es vorher vorrangig betreut hat. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2008



Antwort auf: Ablauf im Fall einer Trennung

Grundsätzlich ist es zum Wohle des Kindes äußerst wünschenswert,. daß die Eltern alleine und aus eigener Kraft einen tragfähigen Konsens finden. Alles andere wird von außen "aufgezwungen" und hält selten wirklich lange... "Automatisch" bleibt ein Kinder nur bei einer ledigen Mutter bei ihr. zu über 90% ist jedoch bei (Ehe-)Paaren die Mutter die Hauptbezugsperson, da sie bei über 90% der Fälle beruflich kürzer tritt / Elternzeit in Anspruch nimmt. Nun möchte man zum Wohle des Kindes i. d. R. große veränderungen vermeiden, im sozialen Umfeld wie auch bei den bezugspersonen. Daraus ergibt sich eben SEHR häufig, daß die Kinder beider Mutter verbleiben. "Automatisch" ist aber was anderes :-) Dann muß man noch Elterliche Sorge und Aufenthaltbestimmungsrecht auseinander halten. Zweiteres wird eher mal alleine an die Mutter übertragen, auch aber das nicht "automatisch". Und: Das ABR muß IMMER vom Familienrichter festgelegt werden. Noch ein Und: ein Anwalt entscheidet GAR NICHTS, schon gar nicht ob und wo ein Kind sich aufhält und / oder überwiegend lebt. Viele Grüße Désiréeq

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 15:16



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