Frage: Abänderung Unterhaltszahlungen???

Fall: Ehemann zahlt Unterhalt lt. DDT (6. EK abzgl. 1/2 KG) an 2 Kinder aus 1. Ehe (6 und 13). Im August kommt Kind aus neuer Ehe hinzu. Ändert sich an den ZAhlungen für die Kinder aus 1. Ehe etwas und wenn ja inwieweit? Was muß beachtet werden? "Alte" Familie lebt "wie die MAde im Speck", während neue Familie (dank des Unterhaltsgesetzes) am Existenzminimum lebt. (Mutter wird auch nach der Geburt des Kindes eine 400,- € Beschäftigung weiterführen müssen, damit Famile halbwegs über die Runden kommt. Vielen Dank für eine Antwort!

Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 10:04



Antwort auf: Abänderung Unterhaltszahlungen???

Hallo, wenn es einen Titel (Urteil) gibt, muss der abgeändert werden! Da der Vater einem Kind mehr Unterhalt zahlen muss, wird dies bei eseinem Selbstbehalt berücksichtigt! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2005



Antwort auf: Abänderung Unterhaltszahlungen???

Sobald das neue Kind da ist, kann der Unterhalt abgeändert werden. Auf welchem Wege, hängt von der bisherigen Festlegung des Unterhalts ab. In welche Höhe hängt von der Art der Berechnung des bisherigen Unterhalts ab. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 20:54



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