Mitglied inaktiv
Guten morgen! Ich würde gern mal wissen ob ein Unterhaltsvergleich abänderbar ist. Z.B wegen dem neuem erhöhten Selbstbehalt. Was für Gründe müssen vorliegen? Danke Melanie
Hallo, er verdient mehr bzw. ab 01.07.05 gibt es eine neue Tabelle. Gruß, NB
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Hallo ! Folgender Sachverhalt : -Unterhaltspflichtiger Vater kündigt nach 15 Jahren seinen Job - fängte eine neue Stelle an , wo er nach 4 Wochen wieder gekündigt wird -fängt dann in einer Zeitarbeitsfirma bei der er gerade mal den Selbstbehalt verdient Nach welchem Einkommen wird der Unterhalt gerechnet : - nach dem ersten Job den er s ...
" Hallo ! Folgender Sachverhalt : -Unterhaltspflichtiger Vater kündigt nach 15 Jahren seinen Job - fängte eine neue Stelle an , wo er nach 4 Wochen wieder gekündigt wird -fängt dann in einer Zeitarbeitsfirma bei der er gerade mal den Selbstbehalt verdient Nach welchem Einkommen wird der Unterhalt gerechnet : - nach dem ersten Job den er ...
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