ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

danke

von annalisa kaz am 18.07.2016, 14:18



Antwort auf: ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

Hallo, ausgehend von dem Tag der Geburt. Wenn das Kind also an einem elften geboren ist, jeweils ab dem elften des Monats. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



Antwort auf: ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

Meinst du Elternzeit für den Vater? Wenns Elterngeld geben soll, in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes, kommt also aufs Geburtsdatum an. Muss man aber spätestens 7 Wochen vorher melden.

von malini am 18.07.2016, 14:25



Antwort auf: ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

Immer ab dem Tag wo es geboren ist im Monat. Wenn es Elterngeld geben soll. Beispiel : Kind geboren an einem 22. Elternzeit immer vom 22.-21. des Folgemonats. Sonst gibt es kein Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 18.07.2016, 14:32



Antwort auf: ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

okay danke frau bader.. also ich kriege elterngeld wie oder wo nuss ich mein man anmelden das er auch geld bekommt? kriegt er es nicht von der arbeit gezahlt?

von annalisa kaz am 18.07.2016, 17:53



Antwort auf: ab wann kann man vaterschutz gehen ab den 1.oder 15.vom monat?

Da wo Deines auch herkommt. Habt ihr Kindergeld beantragt ?

von Sternenschnuppe am 18.07.2016, 18:01



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