Hallo, mein Mann ist leider arbeitslos geworden. Er bezieht nun ALG1. Er wird demnächst eine Weiterbildung von 5 Monaten anfangen. In dem Schein, der ihm mitgegeben wurde steht nun: "Ein bei Beginn der Maßnahme bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert sich um jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung erfüllt worden ist." Nun hab ich mal nachgehakt und bekam 2 unterschiedliche Aussagen. Entweder, daß mein Mann dann die Hälfte der Zeit des Weiterbildung nochmal drauf gerechnet wird und sich dadurch eben den Ansprch auf ALG1 "verlängert" oder genau umgekehrt. Die Frau beim Amt erklärte es auch nur so im Beamtendeutsch und nun bin ich total verunsichert.Mein Mann meinte, egal wie es läuft, wir schaffen das schon. Aber ich bin derzeit 34. Woche schwanger und sowieso ganz hibbelig. Ich möchte nur vorher Bescheid wissen. Wie rechnet sich das denn nun? Ich hoffe, sie können mir das verständlich machen. Inzwischen glaub ich schon, ich bin zu blöd dazu, den Satz zu verstehen. Gruß Nancy
Mitglied inaktiv - 18.09.2009, 10:00