Frage: ALGI, Weiterbildung, 2/1 Regel

Hallo, mein Mann ist leider arbeitslos geworden. Er bezieht nun ALG1. Er wird demnächst eine Weiterbildung von 5 Monaten anfangen. In dem Schein, der ihm mitgegeben wurde steht nun: "Ein bei Beginn der Maßnahme bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert sich um jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung erfüllt worden ist." Nun hab ich mal nachgehakt und bekam 2 unterschiedliche Aussagen. Entweder, daß mein Mann dann die Hälfte der Zeit des Weiterbildung nochmal drauf gerechnet wird und sich dadurch eben den Ansprch auf ALG1 "verlängert" oder genau umgekehrt. Die Frau beim Amt erklärte es auch nur so im Beamtendeutsch und nun bin ich total verunsichert.Mein Mann meinte, egal wie es läuft, wir schaffen das schon. Aber ich bin derzeit 34. Woche schwanger und sowieso ganz hibbelig. Ich möchte nur vorher Bescheid wissen. Wie rechnet sich das denn nun? Ich hoffe, sie können mir das verständlich machen. Inzwischen glaub ich schon, ich bin zu blöd dazu, den Satz zu verstehen. Gruß Nancy

Mitglied inaktiv - 18.09.2009, 10:00



Antwort auf: ALGI, Weiterbildung, 2/1 Regel

Hallo, sorry, hier geht es nur um Fragen rub. Ich verstehe es genau umgekehrt-wenn er dort Leistungen bezieht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2009



Antwort auf: ALGI, Weiterbildung, 2/1 Regel

Ich verstehe es so, dass die Zeit, in der er die Weiterbildung macht, nicht als arbeitslose Zeit gilt und somit die 5 Monate/2 gespartes Arbeitslosengeld hintendran gehangen werden bzw. andersrum: Die Zeit wo Arbeitslosengeld bezogen wird verkürzt sich bis Beendigung der Weiterbildung entsprechend und wird dann hintendran gehangen. Ist irgendwie schwierig zu formulieren. V. G.

Mitglied inaktiv - 19.09.2009, 09:58



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