Sehr geehrte Fr. Bader, als ich schwanger wurde, war ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt, welches aufgrund der SS beendet wurde (zum 31.12.15). Bis Jan 2017 bin ich in Elternzeit. Da mein Mann eine andere Stelle angenommen hat, werden wir, sobald wir eine Wohnung gefunden haben, umziehen. Entsprechend konnte ich aber bisher keinen Kita-Platz in unserem neuen Wohnort beantragen und ich weiß auch nicht, wann ich einen für unseren Sohn bekomme. Theoretisch habe ich noch Anspruch auf ALG1. Aber wie verhält es sich, wenn ich aufgrund des fehlenden Kita-Platzes keine Möglichkeit habe, arbeiten zu gehen? Sobald mein Sohn untergebracht werden kann, will ich möglichst wieder Vollzeit arbeiten gehen... Beste Grüße!
von C-K_FG am 17.11.2016, 16:46