Hallo Frau Bader,
ich bin selbstständig und habe Anspruch auf Beziehung von ALG1. Seit der Geburt meines Kindes beziehe ich als Alleinerziehende 14 Monate Elterngeld, welches jetzt ausläuft.
Somit war die Finanzierung bisher gesichert. Meine Selbstständigkeit will ich in Zukunft aufrechterhalten, brauche aber ca. 6 Monate für den Wiedereinstieg (Akquise, etc.).
Ich habe Schwierigkeiten die Finanzierung bis dahin zu sichern.
Somit möchte ich gerne mein ALG1-Geld einfordern
-ohne meine Selbstständigkeit ganz aufzugeben und
-ohne eine Stelle im Angestelltenverhältnis anzunehmen.
Ist dies möglich und was sind die Konditionen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 15.07.2011, 13:59
Antwort auf:
ALG1-Anspruch als Selbstständige
Hallo,
nur wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann ArbGeld I beziehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2011
Antwort auf:
ALG1-Anspruch als Selbstständige
Nein!
ALG1 kannst Du nur beziehen wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Einen Gründungszuschuss kannst Du denke ich auch nicht bekommen, da Du Deine Selbstständigkeit ja bereits aufgebaut hast.
Ganz genau kann Dir das aber denke ich nur ein Anwalt für Arbeitsrecht oder die Agentur für Arbeit sagen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 15.07.2011, 14:57
Antwort auf:
ALG1-Anspruch als Selbstständige
du kannst dich arbeitslos melden und darfst mit deiner selbstständigkeit, ich meine, 165€ dazuverdienen.
anspruch auch alg1 hast du, wenn du freiwillig versichert warst, möglicherweise eh nur 6 monate.
so war es anfang 2011 bei meinem mann, bei ihm dauerte das nur einen monat, seitdem läuft alles wie vorher, die weiter alg-versicherung wurde wieder runtergestuft.
Mitglied inaktiv - 15.07.2011, 15:00
Antwort auf:
ALG1-Anspruch als Selbstständige
sie steht dem arbeitsmarkt ja zur verfügung und arbeitet ja auch selbstständig, nur das wird nicht reichen um die kosten zu decken.
mein mann hatte kurzfristig aufgrund des winters keine aufträge und konnte nicht abschätzen, wie lange das dauert. er hat alg1 bekommen und wollte auch keine festanstellung.
freiwillig versichert.
Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 08:53