So ganz habe ich es nicht verstanden. dass ich keine Alhi bekomme ist mir schon klar, weil es ja nach Alg nur noch Sozialhilfe gibt. meine frage war, wenn ich in Jan oder febr. schwanger werde, und mich im März arbeitslos melde, bekomme ich, wenn der anspruch von ALG noch nicht verbraucht ist, alg. 1. bekomme ich dann auch wieder Krankengeld, wenn die SS so verläuft wie die letzte? 2. und wie sieht es dann mit Mutterschaftsgeld aus? gruss sabine
Mitglied inaktiv - 31.12.2003, 14:34