Sehr geehrte Frau Bader,
Mein ET ist der 2.5.2018 und ich habe vorher 17 Monate in Teilzeit gearbeitet.
Mein befristeter Vertrag läuf zum August 2018 aus. Ich würde gern so lange wie möglic in der GKV bleiben (mein Mann udn die Kinder sind in der PKV). Nun meine Frage: Gehe ich besser ein Jahr in Elternzeit und beziehe Elterngeld und melde mich danach arbeitlos und beziehe ALG 1 auf ca. 860,- mtl. Netto oder gehe ich besser zwei Jahre in Elternzeit und beziehe 24 Monate Elterngeld plus und melde mich danach arbeitslos mit ALG 1 und fiktivem Bemessungsatz in Gruppe 3?
Geht das überhaupt und was ist für mich von Vorteil?
Vielen Dank im Voraus!
von
CD
am 06.02.2018, 20:02
Antwort auf:
ALG 1 nach 12 oder 24 Monaten Elternzeit?
Hallo,
das hängt davon ab, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ohne das können Sie sich nicht arbeitssuchend melden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2018
Antwort auf:
ALG 1 nach 12 oder 24 Monaten Elternzeit?
Ahmmm, was könnt ihr euch leisten. So oder so endet deine EZ dann wenn dein Arbeitsvertrag endet - da hast du null Wahlmöglichkeit. Ohne AG keine EZ. Heißt, ab August18 wärst du ohne Job und damit auch ohne EZ.
Davon ab, du wärst dann solange weiter krankenversichert wie du EG beziehst, endet das, musst du dich um die Krankenversicherung selbst kümmern. Oder dich arbeitslos und -suchend melden. Dafür musst du aber eben auch arbeitsfähig sein, sprich du musst eine Kinderbetreuung nachweisen. Sonst ist nix mit ALG1, und damit auch nix mit Krankenversicherung.
Die Frage sollte also nicht lauten, wie lange kannst du EZ nehmen. Sondern sollst du ein Jahr EG nehmen oder bis zu 22 Monate EG Plus und was könnt ihr euch davon eher leisten.
Mitglied inaktiv - 06.02.2018, 20:15
Antwort auf:
ALG 1 nach 12 oder 24 Monaten Elternzeit?
Danke. Natürlich würde ich die Kleine dann wieder ab dem 13. Monat, resp. 25. Monat in die Kita geben um wieder arbeiten gehen zu können.
von
CD
am 07.02.2018, 16:08