Hallo Frau Bader, bin im EU noch bis 31.08. und arbeite beim selben AG bis dahin noch auf 325 €. Nun muß ich ab 01.09. für ca. 3 Wo. wieder Vollzeit arbeiten, bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes am 20.09.02! Wie sieht denn nun die Berechnung zum AG-Zuschuß aus, wenn ich ab 01.09. die Steuerklasse 4 vorlege? Normalerweise wird ja von den drei letzten Monaten das Netto-Entgelt zugrunde gelegt? Geht mir da nicht Geld verloren wenn ich die Steuerklasse 5 beibehalte. Leider konnte mir das Finanzamt u. die Krankenkasse auch nicht weiterhelfen. Wissen Sie vielleicht Rat? Danke MFG Veronika
Mitglied inaktiv - 31.07.2002, 19:18