Liebe Nicola Bader,
ich habe bereits 2 Kinder, die ich im Abstand von 2 Jahren bekommen habe. Mein Sohn ist 4 Jahre, meine Tochter 2 Jahre alt. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Allerdings bin ich ich jetzt bereits seit 4 Jahren in Elternzeit und wollte nächstes Jahr zurückkehren. Meine Firma ist familienfreundlich. Die erste Elternzeit wurde frühzeitig beendet und löste die Elternzeit für meine Zweitgeborene ab. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Es war nicht geplant, trotzdem freuen wir uns. Bald ist die 12. Woche beendet und ich möchte es meinem Arbeitgeber mitteilen. Wie sind meine Rechte. Das dritte Kind würde ein halbes Jahr vor Ende der alten Elternzeit zur Welt kommen.
Es ist mir unangenehm, weil ich später gerne wieder in der Firma weiterarbeiten will. Gibt es etwas zu beachten? Ich hoffe auf eine menschliche Reaktion in der Firma, bin mir aber auch bewusst, das ich die einzige bin, die 3 Kinder innerhalb "einer" Elternzeit bekommen hat.
Herzlichen Dank für eine Antwort.
Liebe Grüße
Leo
von
leo81
am 05.11.2015, 12:28
Antwort auf:
3. Kind in Elternzeit, wie ist die Rechtsgrundlage?
Hallo,
Sie beenden die 2. EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes u bekommen volles MG, aber nur den Grundbetrag EG + Geschwisterbonus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2015
Antwort auf:
3. Kind in Elternzeit, wie ist die Rechtsgrundlage?
Ich verstehe dein Problem nicht so ganz. Es ist ja nicht verboten, in der Elternzeit drei Kinder zu bekommen. Warum glaubst du, dass dir dein AG da Probleme machen könnte?
von
malini
am 05.11.2015, 12:43
Antwort auf:
3. Kind in Elternzeit, wie ist die Rechtsgrundlage?
ich glaube nicht, dass er mir probleme machen wird, ich wollte nur wissen ob die rechtslage die gleiche ist wie bei einer zweitern schwangerschaft. ich wollte mich einfach vor dem gespräch informieren ob es sich genauso verhält, also mein arbeitsplatz erhalten bleibt...
von
leo81
am 05.11.2015, 12:47
Antwort auf:
3. Kind in Elternzeit, wie ist die Rechtsgrundlage?
Klar, der bleibt erhalten.
Du beendest die Elternzeit von Kind 2 einen Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst volles Mutterschutzgekd. Dann lässt Du Dir das 3. Jahr übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag von Kind 2 und nimmst Elternzeit für das 3. Kind.
Elterngeld wird vermutlich der Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus.
Wenn Du magst schreib mal die genauen Geburtsdaten und Mutterschutzbeginn Kind 3 und ob Du zwischen Kind 1 und 2 Mutterschutzlohn hattest.
Wenn ja wann began da der Mutterschutz ?
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2015, 13:12