Hallo, habe für meinen Sohn 2.Jahre Elternzeit beantragt. Diese endet am 22.06.05. Am 29.06.05 beginnt jedoch der Mutterschutz für die 2.SS. Sozusagen müsste ich vom 22.06.-29.06. wieder arbeiten, um auch das volle Geld zu bekommen. Habe doch dann auch wieder Urlaubsanspruch? Kann ich diesen dann gleich nehmen, damit ich nicht wieder in die Arbeit muss? Und bekomme ich dann trotzdem mein volles Geld? Was wäre bei einer Krankmeldung während dieser Zeit? Was ist am besten? Danke im Voraus majo
Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 20:07