Liebe Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit (Kind geb. am 06.01.15). Mein AG (arbeite beim BUND) möchte gerne, dass ich Ende Oktober an einer Weiterbildung teilnehme (ich arbeite in einer Führungsposition), die ca 1 Woche dauert. Sie wäre in meiner Arbeitsstelle und würde täglich 4 Std dauern. Nun meine Fragn:1. ich habe ja meinen Sohn, den ich logischerweise nicht mitnehmen kann. Kann ich für Betreuung sorgen und diese dann von meinem AG bezahlen lassen? 2. Kann ich für die Arbeitszeit bezahlt werden oder Tagesgeld bekommen? Mein AG hat mir auf diese Fragen noch keine Antwort gegeben. 3. Muss ich, falls es zur Bezahlung kommt, diese Bezahlung nachträglich der Elterngeldstelle melden? Für Ihre Hilfe herzlichen Dank und beste Grüße.
von tarah5 am 12.04.2015, 07:30