Guten Abend Frau Bader,
ich bekomme mein 13. Gehalt auf 2x ausgezahlt. Die erste Hälfte wäre im Sommer und die zweite Hälfte vor Weihnachten fällig. In meiner ersten SS, habe ich dieses Geld komplett als 13. Gehalt vor Weihnachten bekommen, da ich nur 2 Monate Elternzeit genommen hatte und wieder zu diesem Zeitpunkt im Betrieb war.
Dieses mal, nehme ich ein volles Jahr Elternzeit. Für welchen Zeitraum steht mit das 13. Gehalt zu? Meine MuSchuZeit endet im Juli. Und zu welchen Zeitpunkt muss mir mein AG dieses Geld auszahlen? Im Juni, wenn es normalerweise eh fällig wäre, oder mit der letzten Mutterschaftsgeld auszahlung im Juli?
Vielen Dank schon mal und LG
Kiki
Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 22:11
Antwort auf:
13. Gehalt während Mutterschutzzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2010