1. Hilfen für Selbständige mit Kind - 2. Krankenversicherungsfragen (weia, lang)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1. Hilfen für Selbständige mit Kind - 2. Krankenversicherungsfragen (weia, lang)

Hallo Frau Bader, zum ersten Punkt: Nachdem wir von Freunden gehört haben, daß die Kosten für die Tagesmutter vom Jugendamt bezuschußt werden können (wir wohnen in Niedersachsen, falls das wichtig ist), hat sich mein Mann heute dort danach erkundigt. Die Auskunft: Unser Antrag auf einen Zuschuß würde wahrscheinlich abgelehnt, weil a) unser 2jähriger Sohn zur Tagesmutter geht (Kinderkrippe oder Kindergarten wären kein Problem). Wir sind vor einem Dreivierteljahr hierher gezogen, und da wir gehört hatten, daß es nahezu aussichtslos ist, einen Platz in der Kinderkrippe zu bekommen, haben wir uns gleich nach einer Tagesmutter umgesehen. Dem Jugendamt ist unsere Tagesmutter als qualifizierte Betreuerin bekannt, sie wissen, daß die Kinder dort gut aufgehoben sind. b) wir beide von zu Hause aus arbeiten: Laut Jugendamt ist eine außerhäusliche Betreuung unseres Kindes nicht nötig. Wir können uns die Zeit ja so gut einteilen. Und der freundliche Berater bemerkte dann auch noch, daß der Tag ja schließlich 24 Stunden hätte. Wir brauchen für unsere Arbeit in der Arbeitszeit genau die gleiche Zeit und Ruhe wie Leute, die nicht zu Hause arbeiten, wir müssen uns ja auch konzentrieren. Das geht nicht abends, nachdem man einen Tag lang auf das Kind aufgepaßt hat. Wir können uns auch nicht kaputt machen. Außerdem haben wir Termine einzuhalten, da ist eine freie Einteilung nur noch begrenzt möglich. Und wir brauchen das Einkommen, das wir zu zweit erwirtschaften. Das Jugendamt wäre also eher bereit, die Kosten für eine Kinderkrippe als für die Tagesmutter zu bezuschussen - die Tagesmutter ist doppelt so teuer, wieso meinen die, daß hier ein Zuschuß weniger nötig ist als bei der Kinderkrippe, die nur halb so viel kostet? Und angenommen, mein Mann würde außer Haus arbeiten und ich hätte außer Haushalt und Kind zu Hause nichts zu tun - auch dann würde das Jugendamt einen Zuschuß zahlen. Wir finden das weder logisch noch gerecht. Was können wir tun? Wissen Sie, welche Kriterien genau angelegt werden? Ist es besser, den Antrag zurückzuziehen und zu warten, bis unser Sohn in den Kindergarten geht und dann einen zu stellen? (Er ist im November geboren, wenn wir Pech haben, müssen wir auf einen Platz warten, bis er fast 4 ist!) Mit welchen Argumenten sollten wir unseren Antrag bzw. einen Widerspruch gegen seine Ablehnung ggf. unterstützen? Zum zweiten Punkt: Wir sind zur Zeit alle 3 privat krankenversichert. Mein Mann und ich üben ein einer gemeinsamen GbR die gleiche Tätigkeit aus, zusätzlich ist mein Mann dabei, eine eigene Tätigkeit in einem anderen Bereich aufzubauen. Wir würden es gerne so deichseln, daß ich irgendwie aus der privaten Krankenversicherung rauskomme und kostenlos oder kostengünstiger gesetzlich versichert sein kann, um Kosten zu sparen. (Auch im Hinblick auf das 2. Kind, das wir uns wünschen, dann würde ich vermutlich nicht mehr arbeiten können und so viele Privatversicherungen würden wir uns kaum leisten können). Sehen Sie da Möglichkeiten? (Wir können auch gerne angeben, daß ich nicht mehr berufstätig bin und alle Rechnungen über meinen Mann laufen lassen.) Wo kann man sich ggf. erkundigen? Vielen Dank für's Lesen und für Ihre Antworten, Katja

Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 23:28



Antwort auf: 1. Hilfen für Selbständige mit Kind - 2. Krankenversicherungsfragen (weia, lang)

Liebe Katja, wirklich lang+schwierig. 1. Soweit ich weiß, hängt die Kostenübernehma von verschiedenen Faktoren wie zB den Einkünften der Eltern ab. Ansonsten rate ich Ihnen zur folgenden Vorgehensweise: legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch eun (da muss eine Rechtsmittelbelehrung drauf stehen). Wenn Sie bis jetzt nur was mündliches erhalten habe, bestehen Sie auf etwas schriftl. Dann prüft die nächste Eben den gesamten Vorgang kostenfrei noch mal. 2. Das geht nur, wenn er Sie einstellt + Sie somit Arbeitnehmer sind.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002



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