Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Nov. im BV. Der Mutterschutz beginnt am 21.01.04. Nun hat mein AG hat mir heute mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Auszahlung meiner 7 Tg. Resturlaub'03 habe, da ich diesen Urlaub wegen "Krankheit" nicht wahrnehmen kann. Laut AG gibt es ein neues Gesetz wo dies festgelegt ist. Ist das wirklich korrekt/rechtens? Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß Sabine.
Mitglied inaktiv - 03.12.2003, 11:50