Hallo,
unsere Tochter geht ab Oktober in den Kindergarten (mit 2 Jahren).
Ich werde auf alle Fälle eine sanfte Eingewöhnung machen. Dazu habe ich zwei Fragen:
Unsere Tochter läßt sich schnell beruhigen, zählt es auch noch unter eine kindgerechte Eingewöhnung, wenn sie nach mir weint, ich dann gehe und sie sich dann aber innerhalb kurzer Zeit beruhigen lässt? Eigentlich sagt mein Instinkt nein, aber durch die schnelle Beruhigung, denke ich, dass es doch geht. Es wird doch bestimmt immer mal vorkommen, dass sie sich manchmal nicht von mir trennen mag.
Da ich studiere, habe ich die Möglichkeit, sie ab und an wieder mit nach Hause zu nehmen, wenn sie starken Abschiedsschmerz hat. Tut ihr das gut, oder wäre das dann erst recht irritierend für sie und macht es am nächsten Tag nur noch schlimmer?
Danke für ihre Antwort, Gruß Jenova.
Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 12:09
Antwort auf:
Kindergarten
Liebe Jenova, Ihr mütterlicher Instinkt gibt Ihnen Recht. Eigentlich sollte ein Kind bei der Trennung von der Mutter im Ki -ga gar nicht weinen, sondern fröhlich in die Gruppe laufen. Das entscheidende Gefühl beim Kind sollte sein, da ist eine Erzieherin, von der ich mich trösten lasse, wenn es mir mal nicht gut geht oder ich Streit mit meinen Spielkameraden habe. Eine Erzieherin sollte Ersatzbezugsperson sein. Wenn es so ist, und man spürt und erlebt es im Verhalten des Kindes, dann können Sie getrost gehen, auch wenn es Ihrer Tochter beim Abschied einmal nicht so wohl ist.
Wenn dann doch einmal ein Tag gar keinen Abschied zulässt, auch nicht mit Überredungskünsten, dann sollte man durchaus sein Kind auch wieder nach Hause nehmen. Der Ki-ga muss sich von der Schule unterscheiden und eine Zwangsveranstaaltung ist das ganz und gar nicht. Das KInd weiß dann sehr wohl, dass seine Mutter nicht aus Inkonsequenz handelt. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 06.06.2009