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Wer kennt sich aus bei Betrug / Unterschriftenfälschung?

Wer kennt sich aus bei Betrug / Unterschriftenfälschung?

reblaus

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Ein Freund von mir ist reingelegt worden und ich soll dolmetschen ... dafür müsste ich aber auch wissen wie die Beweislast in D geregelt ist . Im Netz finde ich da nix. Wie reagiert man , wenn man angeschrieben wird und es um Schadensersatz geht, man aber gar nicht der Vertragspartner ist , weil ein Betrüger die Unterschrift und Angaben von jemand anderem verwendet hat ? Betrüger kommt aus dem europäischen Ausland, also ein internationales Problem. Hat Jemand eine Idee? Danke


Soie

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Antwort auf Beitrag von reblaus

Ich kenn mich zwar nicht aus aber hab mal gegoogelt, Stichwort: Identitätsbetrug https://www.schufa.de/de/einmeldung-identitaetsmissbrauch.jsp Vielleicht hilft es dir weiter als Ansatz wie ihr weiter vorgehen könnt.


reblaus

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Antwort auf Beitrag von Soie

Danke Dir , ich schau mir den Link mal an.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von reblaus

wie wäre es mit einer Anzeige bei er Polizei? Oder dort mal vorsprechen? Unterschriftenfälschung ist ja kein kleines Ding, gerade in eurem FAll nicht.


reblaus

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Anzeige ist schon längst erfolgt, aber das Unternehmen das auch betrogen worde , will die Tatsache nicht akzeptieren ... ist alles leider sehr verworren und das dann über Landesgrenzen und mit Sprach und Kulturproblemen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von reblaus

Wenn ich ein solches Schreiben erhalten würde, würde ich stande pedes zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Den Menschen der mich anschreibt, würde ich darüber informieren, dass er einem Betrüger aufgesessen ist und würde ihm das Aktenzeichen der Anzeige mitteilen. Dann würde ich erstmal abwarten, was kommt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von reblaus

Ob bekannt odert unbekannt, ichw ürde definitiv Anzeige erstatten ob gegen Unbekannt oder wenn ich wüsste wer es ist dagmar


reblaus

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Der Betrüger ist angezeigt. Das mitbetrogene Unternehmen auch informiert - die stellen sich aber taub. Die deutsche Seite ist an einer Lösung des Problems anscheinend nicht interessiert - und beharrt darauf , dass eben keine Unterschriftenfälschung stattgefunden hat..


Ellert

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Antwort auf Beitrag von reblaus

Normal müsste man mit einem Gutachten schon die Echtheit feststellen können dagmar


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von reblaus

Strafanzeige stellen - unbedingt! Ich würde auch einen Ra einschalten. Zivilrechtliche Ansprüche abwehren.


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Und keine Zahlung vornehmen und wenn ein internationaler MB erfolgt, sofort Widerspruch erheben und im zivilrechtlichen Verfahren muss begründet werden in dann kann ein Gutachter durch das Gericht beauftragt werden