reblaus
Ein Freund von mir ist reingelegt worden und ich soll dolmetschen ... dafür müsste ich aber auch wissen wie die Beweislast in D geregelt ist . Im Netz finde ich da nix. Wie reagiert man , wenn man angeschrieben wird und es um Schadensersatz geht, man aber gar nicht der Vertragspartner ist , weil ein Betrüger die Unterschrift und Angaben von jemand anderem verwendet hat ? Betrüger kommt aus dem europäischen Ausland, also ein internationales Problem. Hat Jemand eine Idee? Danke
Ich kenn mich zwar nicht aus aber hab mal gegoogelt, Stichwort: Identitätsbetrug https://www.schufa.de/de/einmeldung-identitaetsmissbrauch.jsp Vielleicht hilft es dir weiter als Ansatz wie ihr weiter vorgehen könnt.
Danke Dir , ich schau mir den Link mal an.
wie wäre es mit einer Anzeige bei er Polizei? Oder dort mal vorsprechen? Unterschriftenfälschung ist ja kein kleines Ding, gerade in eurem FAll nicht.
Anzeige ist schon längst erfolgt, aber das Unternehmen das auch betrogen worde , will die Tatsache nicht akzeptieren ... ist alles leider sehr verworren und das dann über Landesgrenzen und mit Sprach und Kulturproblemen.
Wenn ich ein solches Schreiben erhalten würde, würde ich stande pedes zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Den Menschen der mich anschreibt, würde ich darüber informieren, dass er einem Betrüger aufgesessen ist und würde ihm das Aktenzeichen der Anzeige mitteilen. Dann würde ich erstmal abwarten, was kommt.
Ob bekannt odert unbekannt, ichw ürde definitiv Anzeige erstatten ob gegen Unbekannt oder wenn ich wüsste wer es ist dagmar
Der Betrüger ist angezeigt. Das mitbetrogene Unternehmen auch informiert - die stellen sich aber taub. Die deutsche Seite ist an einer Lösung des Problems anscheinend nicht interessiert - und beharrt darauf , dass eben keine Unterschriftenfälschung stattgefunden hat..
Normal müsste man mit einem Gutachten schon die Echtheit feststellen können dagmar
Strafanzeige stellen - unbedingt! Ich würde auch einen Ra einschalten. Zivilrechtliche Ansprüche abwehren.
Und keine Zahlung vornehmen und wenn ein internationaler MB erfolgt, sofort Widerspruch erheben und im zivilrechtlichen Verfahren muss begründet werden in dann kann ein Gutachter durch das Gericht beauftragt werden
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