Unterhaltsvorschuss - mehr Geld für
Alleinerziehende

Kleinkind mit einem Mann

© Adobe Stock, Dmitry Ersler

Zahlt ein Elternteil keinen, nur einen Teil oder sehr verspätet Unterhalt fürs Kind, können Alleinerziehende beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dazu gelten besondere Regeln.

Unterhaltsvorschuss - Anspruch bis zum 18. Geburtstag

Damit Alleinerziehende nicht die gesamten Kosten fürs Kind allein schultern müssen, kann der Staat einen Unterhaltsvorschuss gewähren - die Gelder werden später vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück gefordert. Die staatliche Hilfe ist ein Vorschuss, damit der bzw. die Alleinerziehende unterstützt wird. Er wird auch bei ungeklärter Vaterschaft gezahlt, ein gerichtliches Unterhaltsurteil muss nicht vorgelegt werden.

Die Bedingungen für den Vorschuss sind im Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG oder UVG) geregelt. Einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Früher war die Zahlung auf sechs Jahre beschränkt - dies wurde zwischenzeitlich geändert und Kinder können den Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit erhalten.

Anspruch bleibt bestehen: Auch wenn der alleinerziehende Elternteil wieder mit einem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt, bleibt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weiter bestehen. Nur nach einer Heirat wird kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss beläuft sich für Kinder bis zu einem Alter von 5 Jahren auf 160 Euro, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren werden 212 Euro gezahlt und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 282 Euro.

Jedoch gilt für Kinder ab 12 Jahren eine besondere Regel: Sie dürfen nicht gleichzeitig Unterhaltsvorschuss und Hartz IV erhalten bzw. muss der Elternteil, bei dem sie leben und der Hartz-IV-Empfänger ist, mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen, damit sie den Vorschuss erhalten. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils für den Unterhaltsvorschuss nicht relevant.

Unterhaltsvorschuss - ein Vorschuss, der zurück gefordert wird

Neben der Sorge für Betreuung, Erziehung und Versorgung des Kindes, welche Alleinerziehende allein tragen, haben nicht wenige Alleinerziehende Geldsorgen, weil der Expartner keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will. Mit dem Unterhaltsvorschuss, einer Sozialleistung, die es seit 1980 gibt und die auf Antrag gezahlt wird, sollen die Kinder vor Kinderarmut bewahrt werden.

Jedoch wird damit der unterhaltspflichtige Elternteil nicht von seiner Pflicht befreit: Sobald der Vater oder die Mutter zahlungsfähig sind, muss er bzw. sie den geleisteten Unterhaltsvorschuss an den Sozialleistungsträger zurückzahlen. Solange der unterhaltspflichtige Elternteil aber über kein eigenes Einkommen verfügt und eventuell auch Arbeitslosengeld 2 bezieht, wird der Vorschuss nicht zurück gefordert.

Wie hoch der Kindesunterhalt insgesamt ausfällt, hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Hier bietet die "Düsseldorfer Tabelle" einen guten Überblick.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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