Härtefallhilfen: Entlastung für
Heizöl- und Pelletkunden
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Familien, die ihr Zuhause im vergangenen Jahr mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizten, können mit einer finanziellen Entlastung rechnen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. |
Wer profitiert von den Härtefallhilfen?
Damit können private Haushalte, die von den stark gestiegenen Mehrkosten fürs Heizen betroffen sind, Zuschüsse in Form von Härtefallhilfen beantragen. Das entschieden Bund und Länder nach langen Verhandlungen. Demnach sollen Haushalte, die mit "nicht leitungsgebundenem Brennstoff", also Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, rückwirkend finanziell entlastet werden.
Eigentümer der Heizungsanlagen dürfen die Härtefallhilfen beantragen. Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft sind antragsberechtigt, wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral betrieben wird und sie erklären, dass die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet wird. Mieterinnen und Mieter müssen nicht selbst aktiv werden.
Welche Kriterien gelten für Rechnungs- und Lieferdatum?
Für die Härtefallhilfen können Rechnungen vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Wichtig ist das Lieferdatum, so das Wirtschaftsministerium. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen - Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde, weist die Behörde hin.
Wie stelle ich einen Antrag?
Beantragt und abgewickelt werden die Härtefallhilfen im jeweiligen Bundesland. Es ist noch nicht final festgelegt, welche Behörden in den einzelnen Bundesländern zuständig sind. Die Freischaltung der Portale und der Antragstellungen solle "schnellstmöglich" erfolgen, so das Wirtschaftsministerium. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen.
Einen Antrag auf Härtefallhilfen kann man bis zum 20. Oktober 2023 stellen. Das ist online möglich, in der Regel werden als Nachweise die Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie "strafbewehrte" Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über Antragsvoraussetzungen benötigt.
Habe ich Anspruch auf die Entlastung?
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Blick auf die Mehrkosten im Jahr 2022 erforderlich. Die Preise müssen sich mindestens verdoppelt haben im Vergleich zu den Referenzkosten im Jahr 2021. Also nicht die individuellen Beschaffungskosten sind maßgebend, sondern so genannte Referenzpreise, die von Bund und Ländern ermittelt wurden.
Die Referenzpreise sind: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis 11 Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle/Koks bei 36 Cent pro Kilo - jeweils inklusive Umsatzsteuer.
Erstattet werden 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Aber die Erstattung muss 100 Euro überschreiten, die Höchstgrenze für eine Erstattung beträgt pro Haushalt 2.000 Euro. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro, so das Ministerium.
Ein Beispiel: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl und hat im Vorjahr 1,60 Euro je Liter gezahlt. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt und damit besteht Anspruch auf einen Zuschuss von 432 Euro.
Wie hoch fällt die Entlastung aus?
Um die Höhe der Entlastung auszurechnen, können Verbraucher auch den neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen kostenlos nutzen. Hier muss man eingeben, welcher Brennstoff verwendet wurde, wie viel davon in 2022 gekauft und was dafür bezahlt wurde. Dann rechnet das Programm automatisch auf Grundlage der Referenzwerte aus, ob Anspruch auf die Härtefallhilfe besteht und wie hoch die Erstattung voraussichtlich ausfallen wird. Weitere Angaben sind nicht nötig.
Hier kommst du zum Entlastungsrechner: www.verbraucherzentrale.de/haertefallhilfen
Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und KLimaschutz: Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen
Westdeutsche Zeitung: Heizöl und Pellets: So sehen die Härtefallhilfen aus
von Sandra Wright, Journalistin
Zuletzt überarbeitet: April 2023