Gestiegene Gehaltsgrenze beim Minijob:
Versicherungen und Befreiungen
kontrollieren

Münzstapel auf Geldscheinen

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Zum 1. Oktober wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro angehoben, da der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht wurde – und damit ändern sich auch die Rahmenbedingungen bei Krankenversicherung und Co.

Eine Übergangsregelung, die bis Ende nächstes Jahres gilt, soll es Minijobbern leichter machen und ihnen Bestandsschutz gewähren. Andernfalls würden Beschäftigte, die bislang schon zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, ihren Versicherungsstatus verlieren, teilt die Minijob-Zentrale mit.

Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich

Mit der Übergangsfrist bleiben diese Beschäftigten grundsätzlich in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Sie könnten sich zwar von der Versicherungspflicht befreien lassen, eventuell auch nur von einzelnen Versicherungszweigen, aber damit fallen die Ansprüche auf Leistungen weg. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Deshalb sollte sich Minijobber vorab über die Vor- und Nachteile beraten lassen, bevor sie sich befreien lassen. Der richtige Ansprechpartner für die Kranken- und Pflegeversicherung ist die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit ist für für die Arbeitslosenversicherung zuständig. Der Antrag auf Befreiung ist beim Arbeitgeber zu stellen. Ein Antrag bis zum 2. Januar 2023 erwirkt eine rückwirkende Befreiung ab dem 1. Oktober 2022.

Versicherung über die Familienversicherung der Krankenkasse

Mit Anhebung der Minijobgrenze steigt auch bei der Familienversicherung die Einkommensgrenze. Für Beschäftigte, die ab diesem Monat aufgrund der Erhöhung die Voraussetzung für eine Familienversicherung erfüllen, ende die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung automatisch, so die Minijob-Zentrale. Betroffene seien dann über die Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse gesetzlich versichert. In der Rentenversicherung ist keine bestandsgeschützte Übergangsregelung erforderlich, weil auch Minijobs rentenversicherungspflichtig sind. Auf Antrag können sich Beschäftigte zwar von dieser Pflicht befreien lassen und müssen dann auch keinen Eigenanteil bei der Rentenversicherung mehr zahlen, aber Arbeitgeber zahlen weiterhin den Pauschalbeitrag, so die Minijob-Zentrale.

Weitere Informationen rund um den Minijob gibt es hier: Zusätzlicher Minijob - das sollten Sie wissen und hier: Minijob - die Rechtslage bei Schwangerschaft und Krankheit

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Zuletzt überarbeitet: Oktober 2022

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