ETS und NIPT - Ihre Einschätzung zu einigen Punkten?

Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer Frage an Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe

Frage: ETS und NIPT - Ihre Einschätzung zu einigen Punkten?

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hackelöer, vielen Dank für Ihren Rat bezüglich der Frage „Fruchtwasseruntersuchung vs. NIPT“. Ihre Empfehlung (wenn ich, jetzt SSW 12, das so nennen darf) war damals, einen DNA-Test mit einer frühen Ultraschallorgandiagnostik in der 14.SSW und einer späteren Organdiagnostik in der 21.Woche durchführen zu lassen. Dieses Vorgehen erscheint uns sehr sympathisch, da wir mittlerweile doch Angst vor einer Fehlgeburt haben, aber aufgrund meines Alters (bald 39 J.) dennoch ein Höchstmaß an Sicherheit wünschen. Nun stellen wir uns aber noch einige Fragen und wären sehr froh über eine Klärung. I) Ist mit „früher Ultraschallorgandiagnostik“ das ETS gemeint oder handelt es sich dabei um eine andere (weitergehende/zusätzliche??) Untersuchung? II) Da wir uns im Prinzip entschieden haben, anstelle der Fruchtwasseruntersuchung den nicht-invasiven Bluttest machen zu lassen, sprach ich dies vergangene Woche bei meinem Gynäkologen an. Seine Reaktion verwirrte mich allerdings und ich würde mich auch hier über Ihre Einschätzung freuen: Mein Gynäkologe bietet keinen NIPT an; seiner Meinung nach könne man 100% Sicherheit nur durch eine Fruchtwasseruntersuchung erreichen. Die Sicherheit eines Bluttestes hingegen veranschlagte er mit 85%, was sich nicht mit den Daten deckt, die ich auf den Anbieterseiten finden konnte. Dort wird von Sicherheiten um 99% herum gesprochen. Was die Untersuchung durch einen Pränataldiagnostiker anbelangt, meinte er, es sei unerheblich, in welche Praxis man für das ETS gehe, da man in dieser frühen Phase ohnehin nicht viel sehe. Wir haben unabhängig davon allerdings bereits einen Termin für das ETS in SSW 13+2 bei einem DEGUM III-Spezialisten in der Uniklinik vereinbart, da aber unser Gefühl uns sagt, dass es auch in dieser frühen Phase sehr wohl einen Unterschied machen könnte, wer der Untersucher ist. Unsere Überzeugung war bis jetzt (so haben wir auch Ihre Antwort auf meine frühere Anfrage verstanden), dass wir durch die qualifizierte Untersuchung eines solchen Spezialisten zusammen mit dem Bluttest eben nah an die Sicherheit einer Fruchtwasseruntersuchung kämen. Nach dem Gespräch mit meinem Gynäkologen fragen wir uns aber, ob wir hier falsch liegen. III) Das Zeitfenster für das ETS endet ja mit SSW 14. Bei meinem Ultraschall letzte Woche war das GA auf dem Foto 11+0. Tatsächlich war ich zu diesem Zeitpunkt aber rechnerisch erst bei 10+3, korrigiert wurde das SS-Alter aber nicht, mir fiel das nur auf, als ich zuhause das Foto ansah. Der Termin für das ETS ist – basierend auf der ursprünglichen Angabe – bei 13+2. Ist das in Ihren Augen zu spät, falls die Angabe auf dem Foto dem tatsächlichen Entwicklungsstand entsprechen sollte? Falls ja, wäre nur eine ganze Woche vorher ein Termin möglich, wenn ich zu dem genannten DEGUM III-Arzt möchte. Was ist sinnvoll? Im Voraus vielen Dank für Ihren Rat! Herzliche Grüße Birgit

von Birgit1310 am 05.03.2019, 08:14



Antwort auf: ETS und NIPT - Ihre Einschätzung zu einigen Punkten?

Hallo Birgit, ein originäres ETS beinhaltet eine Risikoeinschätzung mit US-Markern(z.B.Nasenbein u.a.) und Biochemie(z.B.ßhcG) :Dieser Test ist nur für Scheitelsteißlängen zwischen 45mm und 84mm validiert-also eine Risikoberechnung kann nur in diesem Zeitraum erfolgen.Eine frühe US-Fehlbildungsdiagnostik kann prinzipiell zu jedem Zeitpunkt erfolgen,ist aber nur sinnvoll,wenn die Organe (z.B.Herz) besser darstellbar sind also ab etwa 12+5 - 14+0.Dann kann man auch noch verschiedene Marker(z.B. Tricuspidalinsuffizienz) nutzen.Ein DNA-Test sollte am Besten etwa ab 10+1(je nach Gewicht der Frau) durchgeführt werden. Also: 1.DNA ab 10+1 und dann 2.Früher Fehlbildungsschall ab 12+5.Das ergibt nach meiner Meinung die besten Ergebnisse - wenn dies von einem Spezialisten durchgeführt wird(z.B. DEGUM II oder III). Nächster Organschall 21.-23.SSW. Alles Gute Prof. Hackelöer

von Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer am 05.03.2019



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