Frage im Expertenforum Frühgeburt an Prof. Dr. med. Gerhard Jorch:

Mitspracherecht der Eltern

Prof. Dr. med. Gerhard Jorch

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Kinderarzt und Neonatologe

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Frage: Mitspracherecht der Eltern

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Sehr geehrter Herr Prof. Jorch, ich hätte eine Frage, die Sie mir sicher beantworten können. Und zwar interessiert mich, inwiefern die Eltern eines Frühchens Mitspracherecht über die Behandlung ihres Kindes haben. Was ist, wenn die Eltern alternative Methoden versuchen möchten, wie z.B. den Ansatz von Dr. Marcowich, diese jedoch in dem betreffenden Krankenhaus abgelehnt werden? Ich erwähne das als Beispiel, weil es sich meiner Meinung nach anbietet. Was, wenn Eltern bspw. möchten, daß ihr Frühchen von den Apparaten genommen wird, damit es die Chance hat, alleine zu atmen usw.? Was, wenn sie darauf bestehen, es zu "känguruhen", oder andere, bewährte Methoden der Förderung anzuwenden, auch wenn das in der Klinik nicht üblich ist? Was, wenn sie es mit nach Hause nehmen möchten, obwohl es noch nicht die Gewichtsgrenze erreicht hat, die im jeweiligen Krankenhaus als Richtlinie genommen wird? Ich will gar nicht über Sinn und Unsinn verschiedener Behandlungsansätze diskutieren, mich interessiert lediglich die rechtliche Situation. Ich bin auch nicht betroffen, diese Fragen habe ich aber schon seit Jahren im Hinterkopf. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Liebe Grüße Sav


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Die rechtliche Betrachtungsweise ist aus meiner Sicht für das Kind die schlechteste. Man kann sie aber - kurz gesagt - so umreißen: Grundsätzlich entscheiden die Eltern, was mit ihrem Kind geschieht. Wenn jedoch die Ärzte zu der Auffassung gelangen, daß die Eltern grob fahrlässig gegen die mutmaßlichen Interessen des Kindes entscheiden, haben das Recht und die Pflicht, diesen Verdacht amtsrichterlich klären zu lassen. Das geht auch im Eilverfahren am Wochenende, ist aber aus meiner Sicht eine absolute Katastrophe für das Kind, welches einen Anspruch hat, daß seine Eltern und Ärzte zusammenarbeiten. Man kommt nicht in eine solche Situation, wenn die Ärzte sich klar machen, daß in erster Linie die Eltern die Interessen des Kindes vertreten und die Eltern sich klar machen, daß sie u.U. ein hohes Risiko für ihr Kind eingehen, wenn sie eine Änderung der Behandlung fordern, deren Konsequenzen sie vielleicht nicht voll überblicken. Die Ärzte sollten also die Eltern so gut informieren und aufklären, daß diese kompetent für ihr Kind entscheiden können. Das setzt ein hohes Maß an Kommunikation und Vertrauen voraus. Wenn allerdings das Vertrauen zwischen Krankenhaus und Eltern zerstört ist, ist die Verlegung in eine andere Klinik für das Kind u.U. die beste Lösung. Die "Methode Marcovich", die im Kern nichts anderes besagt als das man sorgfältig abwägen muß, ob Behandlungsmaßnahmen mehr nützen oder schaden, dürfte allerdings hoffentlich überall Bestandteil der Therapie sein. Der Nutzen der Anwendung einer Methode hängt natürlich auch wesentlich davon ab, wie gut eine Klinik diese in das Behandlungskonzept integriert hat. Wenn z.B. eine Klinik auf Wunsch der Eltern das Känguruhen nicht geübt hat und es zum ersten mal anwendet, dürfte es eher schaden als nützen. Es gibt aber heute wohl kaum eine Klinik, die dies nicht im Repertoir hat.


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