Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Muss ich nach einer Venenoperation abstillen?

Frage: Muss ich nach einer Venenoperation abstillen?

Mama doppel L

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Sehr geehrte Frau Welter, vor vier Jahren kam mein erstes, vor zwei Jahren mein zweites Kind zur Welt. Seither Stille ich durchgehend und wir lieben es. Die Schwangerschaften haben leider ihre Spuren hinterlassen sodass jetzt eine Venenoperation mit Lokalanästhetika an beiden Beinen ansteht. Der Gefäßchirurg meinte, dass ich bis dahin abstillen müsse, weil die beträchtliche Menge Lokalanästhetika in die Muttermilch übergehen. Ein Stillen sei dann erst nach ein bis zwei Wochen wieder möglich. Diese Nachricht macht mich sehr traurig, meine Kinder bekommen die Brust noch abends zum Einschlafen und meine Tochter gelegentlich nachts. Ich bin Langzeitstillerin aus Überzeugung und will unser Stillverhältnis nicht beenden. Welches Betäubungsmittel in welchen Dosen verabreicht wird weiß ich leider nicht,aber können Sie mir sagen, ob das Abstillen zwingend sein muss? Nehmen meine Kinder sonst Schaden? Liebe Grüße


Biggi Welter

Biggi Welter

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Liebe Mama doppel L, selbst eine Vollnarkose wäre kein Abstillgrund... Ein Eingriff mit Betäubung usw., verlangt KEINE Stillpause und auch kein Verwerfen der Milch! Ich zitiere hierzu aus "Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit" Schaefer, Spielmann: "Lokalanästhetika: Erfahrungen. Lidocain (z.B. Xylocain®) geht selbst bei intravenöser Behandlung von Herzrhythmusstörungen nur in geringer Menge in die Muttermilch über (siehe Kapitel 4.6). Bei insgesamt 27 Patientinnen, die zur Sectio eine Epiduralanästhesie mit durchschnittlich 183 mg Limain und 82 mg Bupivacain erhalten hatten, wurden nach 2, 6 und 12 Stunden Lokalanästhetika und deren Metabolite im Serum und in der Milch nachgewiesen. Im Mittel fanden sich 860 µg/l Lidocain und 90 µg/l Bupivacain in der Milch sowie 140 µg/l des Metaboliten Pipecolylxylidid (PPX) (Ortega 1999). Die M/P-Quotienten betrugen 0,9, 0,4 und 1,3. Es sind nicht mehr als 1 bis höchstens 4 % der per os ohnehin kaum verfügbaren Wirkstoffe als relative Dosis für ein gestilltes Kind zu erwarten. Die beobachteten Kinder zeigten keine Auffälligkeiten. Bei der Applikation von 3,6 - 7,2 ml Lidocain 2 % ohne Adrenalinzusatz im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Therapie fanden sich für Lidocain und seinen Metaboliten Monoethylglycerinxylidid durchschnittlich nur 73,4 µg/l bzw. 66,1 µg/l in der Milch, toxische Wirkungen beim gestillten Kind wurden für unrealistisch gehalten (Giuliani 2001). Eine interpleurale Dauerinfusion von Bupivacain (z.B. Carbostesin®), 25 mg/Stunde, führte zu maximal 0,45 µg/ml in der Muttermilch. Im Serum des Säuglings war die Substanz nicht nachweisbar (Nachweisgrenze < 0,1 µg/ml). Toxische Symptome wurden nicht beobachtet (Übersicht in Spigset 1994). Zu Levobupivacain (Chirocain®), Mepivacain (z.B. Scandicain®), Procain und Ropivacain (Naropin®) liegen keine Daten zur Stillzeit vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Substanzen und vor allem solche mit kurzer Halbwertszeit und hoher Plasmaeiweißbindung wie Articain (z.B. Ultracain®) nur sehr geringe Konzentrationen in der Milch erreichen. Der bei Lokalanästhesie übliche Adrenalinzusatz wirkt ohnehin einem Übergang in die Muttermilch entgegen. Prilocain (Xylonest®) wirkt in stärkerem Maße als die anderen Lokalanästhetika als Methämoglobinbildner. Systematische Untersuchungen zur Anwendung in der Stillzeit fehlen auch für die ausschließlich zur Lokaltherapie eingesetzten Substanzen Benzocain (z.B. Anaesthesin® Creme), Chlorethan (z.B. WariActiv® Aerosol), Oxybuprocain (z. B. Thilorbin® Augentropfen) und Tetracain (z.B. Acoin® Lösung), wobei hier nicht mit einer systemischen Resorption größerer Mengen zu rechnen ist. Empfehlung für die Praxis: Bei üblicher Anwendung (im Rahmen einer Zahnbehandlung oder anderer Eingriffe) können Lokalanästhetika in der Stillzeit verwendet werden; dies gilt auch für Kombinationen mit Adrenalin. Prilocain sollte gemieden werden, nach dennoch erfolgter Applikation ist jedoch keine Stillpause erforderlich." Sollten danach Medikamente nötig sein, gibt es auch genug Alternativen, die mit dem Stillen vereinbar sind. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Medikamenten und Stillzeit (und natürlich auch Schwangerschaft) kann und sollte sich dein Arzt jederzeit an das Berliner Pharmakovigilanz und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie ("Embryotox") wenden, das unter der Telefonnr. 030 450-525700 erreichbar ist, per mail unter mail@embryotox.de, oder online unter www.embryotox.de. Ich würde mir an deiner Stelle eine zweite Arztmeinung einholen! Liebe Grüße Biggi


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