Becky
Sehr geehrter Herr Bluni, ich habe folgende Frage. Ich bin Lehrerin an einem Gymnasium (verbeamtet auf Probe) und arbeite zur Zeit mit voller Stundenzahl (25 Unterrichtsstunden plus Vor-/Nachbereitung, Korrektur, Abiturprüfungen, Konferenzen...) und befinde mich nun in der 14. SSW. Ich habe vor einigen Tagen eine leichte Schmierblutung gehabt, wurde von meinem Gynäkologen dann auch für einige Tage krankgeschrieben und sollte mich schonen. Trotz Krankschreibung wurde von mir erwartet, dass ich für meine Vertretung Arbeitsaufträge und Aufgaben in die Schule bringe. Ich habe prompt zwei Tage später stärkere Blutungen und einen dauerhaft harten Bauch gehabt und bin für insgesamt 5 Tage im Krankenhaus aufgenommen wurden. Die Ursache für die Blutung konnte nicht geklärt werden. Nun bin ich erneut 5 Tage krankgeschrieben und erhielt von den Ärzten im Krankenhaus die Empfehlung, mich in der nächsten Zeit weiterhin zu schonen um eine erneute drohende Fehlgeburt zu vermeiden. Jetzt habe ich trotz Magnesiumeinnahme täglich immer noch mehrfach Unterleibsschmerzen und häufig einen harten Unterbauch und ständig Angst, dass die Blutung wieder einsetzt. Schonen kann ich mich wie oben bereits beschrieben trotz Krankschreibung kaum, da von mir erwartet wird, dass ich Aufgaben stelle, Klausuren korrigiere und den Unterricht für die Zeit nach der Krankschreibung vorbereite. In den nächsten Wochen stehen außerdem noch eine Vielzahl an Konferenzen, Abiturprüfungen und andere Zusatzveranstaltungen an. Außerdem empfinde ich die Erwartungen der Kollegen als sehr belastend, so dass ich zeitweise nachts nicht durchschlafe, sondern darüber nachgrüble, ob ich den Anforderungen noch gerecht werden kann. Daher hat mir der Arzt im Krankenhaus empfohlen mit meinem Arbeitgeber bzw. meinem Arzt über ein Beschäftigungsverbot nachzudenken. Wie stehen die Chancen, dass in meinem Fall ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann? Wäre es sinnvoll, probehalber erst nur ein teilweises Beschäftigungsverbot auszustellen? Welche Gründe könnte man angeben, damit beim Schulleiter nicht der Eindruck entsteht, ich sei beruflich überfordert? Ich befinde mich ja schließlich noch in der Probezeit und brauche für die entgültige Verbeamtung sein positives Gutachten. Ich mache mir dementsprechend Sorgen, dass eine psychische Belastung als Grund für ein Beschäftigungsverbot mir nach der Elternzeit in der Schule Probleme bereiten könnte. Welche anderen Möglichkeiten habe ich als Lehrerin noch, die empfohlene Schonung auch tatsächlich umsetzen zu können?
Hallo Becky, zunächst einmal bedeutet eine Krankmeldung, dass Sie nicht mit Arbeit beschäftigt sind. Egal in welcher Form. Dazu wird aber ganz sicher unsere Juristin, Frau Bader, viel besser Auskunft geben können. In Ihrer klinischen Situation ist ein BV nach meiner Einschätzung sicher nicht möglich, weil dazu die Voraussetzungen fehlen. Schauen Sie dazu doch einfach mal in der Stichwortsuche hier auf dieser Seite unter dem entsprechenden Stichwort (Beschäftigungsverbot) nach. Dort finden Sie dann noch ausführlichere Informationen zu diesem Thema. VB
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