Jule6
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 13.11.2020 geboren, am 12.Mai 2022, also nächste Woche, ist mein letzter Tag der Elternzeit. Anschließend geht mein Mann ab dem 13. Mai 2022 für 4 Monate in Elternzeit (also bis zum 12. September). Könnte ich im Anschluss an meinen Mann noch einmal 2 Monate Elternzeit nehmen (die natürlich weder beantragt noch abgesprochen waren) oder ist dies nicht möglich? Beim selbst schlau lesen klang es so, dass es grundsätzlich möglich ist, aber der Arbeitgeber zustimmen muss. Ist dies korrekt? Leider zwingt uns eine ganz furchtbare Krippenplatz-Situation dazu, wir kriegen erst zum 01. Oktober 22 einen Platz und müssen dann noch 6 Wochen zur Eingewöhnung vor Ort sein... Viele Grüße und Danke, Jule
Hallo, Sie können mit Frist 8 Wo. die erneute EZ beantragen. Nach § 16 BEEG kann der AG dem nicht widersprechen. Liebe Grüße NB
Wurzelwurm
Ja, dein AG kann dies ablehnen. 7 Wochen vorher musst du die beantragen.
Mitglied inaktiv
Glaub Frau Baders Antwort ist falsch.
Suomi
Sehe ich auch so. Man muss sich doch für die ersten 24 Monate festlegen und das wurde doch nicht gemacht. EZ war kürzer als 24 Monate also muss der AG zustimmen zumal die neue EZ auch vor dem 2. Geburtstag beginnen würde.
Wurzelwurm
@Gernemama ja ist sie leider. Wahrscheinlich hat sie nicht gelesen, dass es der 2. Zeitraum innerhalb der ersten 2 Lebensjahre wäre.
Jule6
Hallo, danke für alle Rückmeldungen.
Korrekt, der zweite Zeitraum war nicht geplant und nicht angemeldet. Der Kleine sollte eigentlich jetzt im Mai in die Krippe. Dann hat man uns auf August vertröstet. Und jetzt wird es doch Oktober.
Also nehme ich mit, das es zwar grundsätzlich möglich ist, aber nur, wenn mein Arbeitgeber zustimmt, korrekt so?
Mitglied inaktiv
Frau Bader hat 2 Sachen über lesen, einmal das nicht mal 2 Jahre Elternzeit angemeldet war und 2. der 2. Abschnitt noch vor Ablauf der ersten beiden Lebensmonate beginnen soll. @ AP deine Elternzeit kann der AG leider aus betrieblichen Gründen ablehnen. Darum wird ja auch immer geraten, mindesten 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Nur dann der AG einer Verlängerung nicht ablehnen. Man kann ja auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten
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