Jule6
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 13.11.2020 geboren, am 12.Mai 2022, also nächste Woche, ist mein letzter Tag der Elternzeit. Anschließend geht mein Mann ab dem 13. Mai 2022 für 4 Monate in Elternzeit (also bis zum 12. September). Könnte ich im Anschluss an meinen Mann noch einmal 2 Monate Elternzeit nehmen (die natürlich weder beantragt noch abgesprochen waren) oder ist dies nicht möglich? Beim selbst schlau lesen klang es so, dass es grundsätzlich möglich ist, aber der Arbeitgeber zustimmen muss. Ist dies korrekt? Leider zwingt uns eine ganz furchtbare Krippenplatz-Situation dazu, wir kriegen erst zum 01. Oktober 22 einen Platz und müssen dann noch 6 Wochen zur Eingewöhnung vor Ort sein... Viele Grüße und Danke, Jule
Hallo, Sie können mit Frist 8 Wo. die erneute EZ beantragen. Nach § 16 BEEG kann der AG dem nicht widersprechen. Liebe Grüße NB
Wurzelwurm
Ja, dein AG kann dies ablehnen. 7 Wochen vorher musst du die beantragen.
Mitglied inaktiv
Glaub Frau Baders Antwort ist falsch.
Suomi
Sehe ich auch so. Man muss sich doch für die ersten 24 Monate festlegen und das wurde doch nicht gemacht. EZ war kürzer als 24 Monate also muss der AG zustimmen zumal die neue EZ auch vor dem 2. Geburtstag beginnen würde.
Wurzelwurm
@Gernemama ja ist sie leider. Wahrscheinlich hat sie nicht gelesen, dass es der 2. Zeitraum innerhalb der ersten 2 Lebensjahre wäre.
Jule6
Hallo, danke für alle Rückmeldungen.
Korrekt, der zweite Zeitraum war nicht geplant und nicht angemeldet. Der Kleine sollte eigentlich jetzt im Mai in die Krippe. Dann hat man uns auf August vertröstet. Und jetzt wird es doch Oktober.
Also nehme ich mit, das es zwar grundsätzlich möglich ist, aber nur, wenn mein Arbeitgeber zustimmt, korrekt so?
Mitglied inaktiv
Frau Bader hat 2 Sachen über lesen, einmal das nicht mal 2 Jahre Elternzeit angemeldet war und 2. der 2. Abschnitt noch vor Ablauf der ersten beiden Lebensmonate beginnen soll. @ AP deine Elternzeit kann der AG leider aus betrieblichen Gründen ablehnen. Darum wird ja auch immer geraten, mindesten 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Nur dann der AG einer Verlängerung nicht ablehnen. Man kann ja auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand