Mitglied inaktiv
Hallo habe gehört ab Januar könne man zum Erziehungsgeld und Kindergeld einen weiteren Zuschuss beantragen, müsste es aber noch dieses Jahr tun. Ich erwaarte in Februar das zweite Kind,komme aus Hessen,Frage was genau ist das für ein Zuschuß und wo muss ich ihn beantragen.Arbeite bis 3.1.5 in Teilzeit während der Elternzeit(Beamte) und mein Lebensgefährte vollzeit, falls wichtig Danke Kirsten
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet.Allgemein weiß ichnichts von einem Zusachuss. Fragen Sie doch mal IHren Dienstherren u teilen es dann auf dem Forum mit! Gruß, NB
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