Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zulässige Überstunden

Frage: Zulässige Überstunden

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage an Sie betreffs Überstunden. Wieviel darf mein Arbeitgeber von mir erwarten, daß ich arbeite. Laut Arbeitsvertrag habe ich 38.5 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Hintergrund ist der, daß ich jetzt eine Woche krankgeschrieben. Ich hatte vorletzte Woche 46 Stunden gearbeitet(von Montag bis Samstag). Den Sonntag habe ich nur geschlafen, Montag habe ich mir nur so zur Arbeit geschleppt und Dienstag war ich dann beim Arzt (Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, ich stand förmlichst unter Strom). Ich will jetzt mit meinem Arbeitgeber reden, müßte aber dazu wissen, was zulässig ist. Zudem ist es mir an meinem Arbeitsplatz teilweise nicht möglich, zwischendurch eine kleine Pause einzulegen, da ich die Kunden ausschließlich am Telefon betreue und das Telefon teilweise nur so "rappelt". Danke für Ihre Hilfe. Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Katrin, obwohl wir hier bei R U B sind, gehe ich mal davon aus, dass Sie nicht schwanger sind. Ich habe Ihnen den entscheidenden Ausschnitt des Arbeitszeitgesetzes bei www.redmark.de kopiert. " § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Gruß, NB


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