Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung des Lohnes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlung des Lohnes

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau RA, mein Mann hat bis heute noch nicht den Lohn von Mai erhalten und bis zum 1.7. müssen wir allehand Rechnungen bezahlen wie Stromnachzahlung, Miete, Autoversicherung etc. Ich habe gehört, daß er die Arbeit verweigern kann, bis die Zahlung erfolgt und der Chef für diese Zeit den Lohn auch weiterzahlen muß. Ist das wahr ? Kann er das Arbeitsverhältnis kündigen und sich arbeitslos melden, ohne eine Sperrzeit zu bekommen vom AA. Danke im Vorraus für Ihre Auskunft. VG Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, gehört eigentlich nicht her, deshalb ganz kurz: Ein AN, der keinen Lohn erhält, kann die Arbeit einstellen. Gruß, NB


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