Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung der Weiterbildung während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlung der Weiterbildung während Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, mein AG hat mir eine vierjährige Weiterbildung genehmigt (in einem formlosen Schreiben ohne weiteren Vertrag zwischen dem AG und mir). Weil ich nun Mutter bin und die Weiterbildung blockweise (4 x im Jahr 6 Tage, 600 km entfernt) stattfindet, möchte ich diese nun im Moment nicht fortführen. Das Institut bekommt trotzdem das Geld für die Blockseminare (was bisher der AG übernahm), das ist vertraglich abgesichert. Vom Institut gibt es das einzige Angebot, dass ich im Mai 2012 wieder einsteigen kann und jetzt weiterbezahlt wird. Dann müsste ich noch etwas extra zahlen und das wäre meine einzige Chance, die Weiterbildung fortzuführen. Dann ist mein Kind 2 Jahre alt, wir wollen gerne noch ein zweites und ich möchte es auch dann nicht über so einen langen Zeitraum zu Hause lassen. Kurzum, unter den Bedingungen möchte ich die Weiterbildung nicht fortführen. Meine Frage ist nun: Wer zahlt die weiteren Kosten? Ich oder der AG? Zur Info: Bin seit Mai 2010 in Elterzeit, die ich bis Ende Oktober 2011 ausdehnen möchte. Mein Arbeitsvertrag ist im öffentlichen Dienst (Landkreis) und unbefristet. Die Weiterbildung und die Zahlung endet in 2012. Mit herzlichem Dank für eine Antwort, LinasMamma


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Vertrag an. Oft ist geregelt, dass der AN die Kosten übernehmen muss, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist durchführt. Dem könnte die EZ entgegenstehen. Frage ist doch, ob eine Fortführung später noch ginge. Ich würde mich mal an das Institut wenden. Aber auch da kommt es auf den Vertrag an Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Bei uns im KH ist es so, dass der Arbeitgeber die Kosten zurückverlangen kann, wenn man die Fortbildung abbricht bzw eher kündigt( in der Regel verpflichtet man sich bei uns für eine bestimmte Zeit zum Bleiben). In manchen Fällen wurde aber auch schon bei uns verzichtet, würde halt mal mit dem Arbeitgeber sprechen, wie er es sich denkt.


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