Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zählt die Mutterschutzfrist in die Elternzeit?

Frage: Zählt die Mutterschutzfrist in die Elternzeit?

fran09

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen. Ich habe Elternzeit wie beschrieben bei meinem Arbeitgeber rechtzeitig angemeldet. Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes. Geboren am: 08.09.2017. Die Elternzeit soll unter Einhaltung der Frist am 08.09.2017 beginnen. Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 07.09.2018 wieder voll zur Verfügung. Ich gehe davon aus das die 8 Wochen Mutterschutzfrist in die 12-monatige Auszeit angerechnet wird?! Mein Arbeitgeber sagt das die Elternzeit erst nach der 8-wöchigen Mutterschutzfrist beginnt und bestätigt mir nun eine Elternzeit vom 6.11.17-7.11.18, da die Mutterschutzfrist erst am 5.11.17 endet. Meine Frage: Was ist nun richtig? Oder habe ich es in meinem Antrag falsch formuliert? Ich bin total verwirrt. Mit freundlichen Grüßen


Andrea6

Beitrag melden

Die Elternzeit beginnt ab Geburt, da hast du Recht. Bezahlt wird auch nur ein Jahr (oder ggf. 14 Monate, falls Alleinerziehend ). Du kannst aber natürlich länger als ein Jahr melden, zumal die wenigsten Mütter genau am 1. Geburtstag wieder arbeiten möchten...


mellomania

Beitrag melden

nein andrea. nicht überall. bei uns beginnt die elternzeit einen tag NACH ende mutterschutz. also so, wie ihr AG das bestätigt hat. ENDE allerdings ist, wenn sie ein jahr beantragt, IMMEr einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. somit hat der AG beim ENDE einen fehler drin. 2 monate mutterschutz plus 10 monate elternzeit ergeben ein jahr elternzeit. die ersten zwei monate erhält sie mutterschutzgeld und 10 monate lang elterngeld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich hatte es Dir schon mal geschrieben, eure Berechnung ist falsch. Und die von Andrea und der TE völlig korrekt. EZ fängt faktisch an ab Geburt und das gilt ÜBERALL in Deutschland. Wenn ihr das intern anders seht, ist das eure Sache. Es ist aber gesetzlich falsch. Euer Denkfehler kommt daher weil ihr meint der Antrag MUSS 7 Wochen vor Antritt erfolgen - was genauso falsch ist. Er kann, der AG muss nicht auf 7 Wochen bestehen. ist aber eh einerlei, weil Frau wegen Mutterschutz ein mindestens 8 wöchiges Beschäftigungsverbot NACH der Geburt hat. Und deshalb darf Frau eben rückwirkend ab Geburt EZ nehmen und kann die 7 Wochen Frist vergessen. Und man erhält auch nicht 2 Monate Mutterschaftsgeld sondern 8 Wochen - was eben nicht 2 Lebensmonaten entsprechend muss. Nicht jeder Monat hat nämlich lediglich 28 Tage.... Wenn man es richtig penibel nimmt bekommt Frau auch ab Geburt Elterngeld, es wird halt nur nicht ausgezahlt für die ersten 8 Wochen bzw in bestimmten Fällen für die ersten 12 Wochen weil das Mutterschaftsgeld höher ist und deshalb Vorrang hat. Aber genau wegen nur 8 Wochen ist es oft so das für den den 2ten oder 3ten Lebensmonat noch anteilig EG gezahlt wird. Und wer ein Jahr bei euren Maßstab beantragt, der hat eben Mutterschutz PLUS 1 Jahr - also nicht zum 1ten Geburtstag sondern 8 Wochen später oder bei Frühchen sogar erst 12 Wochen später. Ihr mischt da ziemlich wahllos. Eigentlich seit ihr das klassische Beispiel warum Frau korrekte Daten nennen soll. Kann ich nur jedem zu raten - um solchen Mißverständnissen entgegen zu wirken. Zumal niemand gezwungen ist ganze Jahre oder ganze Monate EZ zu nehmen. Sobald das EG keine Rolle mehr spielt kann jedes xbeliebige Datum vor dem 3ten Geburtstag als Ende der EZ genannt werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein AG hat keine Ahnung. Wenn Du sagst deine EZ endet am 8.09.2018 dann hat er das so zu nehmen. Er hat da absolut kein Mitspracherecht. Der 7.09.2018 wäre allerdings falsch,d as wäre dein letzter EZ-Tag. Würdest du dann schon arbeiten müsstest du das Einkommen was du an dem Tag verdienst der EG-Kasse mitteilen - und würdest damit den ganzen Lebensmonat EG verlieren sofern du mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Das also bitte korrigieren. Du hast genau Daten genannt, kein fadenscheinige nach einem Jahr.... Da ist dann auch nichts mißzuverstehen bzw anders zu deuten. Und EZ beginnt nun einmal ab Geburt. So oder so ist man eh nicht dazu gezwungen ganze Jahre oder Monate zu nehmen sondern man kann jedes beliebige datum vor dem 3ten Geburtstag als Ende nennen. Nur EG könnte eben wenn man es so macht wie Du mit dem 7.09 ein Problem werden. So wie du es gemeldet hast ist nämlich nicht der 1te Geburtstag dein erster Arbeitstag sondern der davor...


SumSum076

Beitrag melden

mellomania versteht nicht, dass so wie es bei ihr läuft, nicht der Maßstab bei Elternzeit/Mutterschutz/ElterngeldPlus ist. Gruß Sabine


mellomania

Beitrag melden

und ihr habt recht. was hat das mit verstehen zu tun? das läuft bei uns so, beim land, das war bei meinem alten arbeitgeber genauso. elternzeit kann so oder so gerechnet werden. oder wollt ihr mir sagen, dass das land badenwürttemberg das seit jahren falsch macht? mannmann. kann ja sein dass es bei ihr anders is aber bei uns ist es so und bei meinem vorherigen arbeitgeber auch. der war nicht land bw. klar, kann jeder seine elternzeit enden lassen wann er will. fürs rechnen wegen resten sind glatte jahre einfacher.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können.  Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...