fran09
Guten Tag Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen. Ich habe Elternzeit wie beschrieben bei meinem Arbeitgeber rechtzeitig angemeldet. Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes. Geboren am: 08.09.2017. Die Elternzeit soll unter Einhaltung der Frist am 08.09.2017 beginnen. Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 07.09.2018 wieder voll zur Verfügung. Ich gehe davon aus das die 8 Wochen Mutterschutzfrist in die 12-monatige Auszeit angerechnet wird?! Mein Arbeitgeber sagt das die Elternzeit erst nach der 8-wöchigen Mutterschutzfrist beginnt und bestätigt mir nun eine Elternzeit vom 6.11.17-7.11.18, da die Mutterschutzfrist erst am 5.11.17 endet. Meine Frage: Was ist nun richtig? Oder habe ich es in meinem Antrag falsch formuliert? Ich bin total verwirrt. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Liebe Grüße NB
Andrea6
Die Elternzeit beginnt ab Geburt, da hast du Recht. Bezahlt wird auch nur ein Jahr (oder ggf. 14 Monate, falls Alleinerziehend ). Du kannst aber natürlich länger als ein Jahr melden, zumal die wenigsten Mütter genau am 1. Geburtstag wieder arbeiten möchten...
mellomania
nein andrea. nicht überall. bei uns beginnt die elternzeit einen tag NACH ende mutterschutz. also so, wie ihr AG das bestätigt hat. ENDE allerdings ist, wenn sie ein jahr beantragt, IMMEr einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. somit hat der AG beim ENDE einen fehler drin. 2 monate mutterschutz plus 10 monate elternzeit ergeben ein jahr elternzeit. die ersten zwei monate erhält sie mutterschutzgeld und 10 monate lang elterngeld.
Mitglied inaktiv
Ich hatte es Dir schon mal geschrieben, eure Berechnung ist falsch. Und die von Andrea und der TE völlig korrekt. EZ fängt faktisch an ab Geburt und das gilt ÜBERALL in Deutschland. Wenn ihr das intern anders seht, ist das eure Sache. Es ist aber gesetzlich falsch. Euer Denkfehler kommt daher weil ihr meint der Antrag MUSS 7 Wochen vor Antritt erfolgen - was genauso falsch ist. Er kann, der AG muss nicht auf 7 Wochen bestehen. ist aber eh einerlei, weil Frau wegen Mutterschutz ein mindestens 8 wöchiges Beschäftigungsverbot NACH der Geburt hat. Und deshalb darf Frau eben rückwirkend ab Geburt EZ nehmen und kann die 7 Wochen Frist vergessen. Und man erhält auch nicht 2 Monate Mutterschaftsgeld sondern 8 Wochen - was eben nicht 2 Lebensmonaten entsprechend muss. Nicht jeder Monat hat nämlich lediglich 28 Tage.... Wenn man es richtig penibel nimmt bekommt Frau auch ab Geburt Elterngeld, es wird halt nur nicht ausgezahlt für die ersten 8 Wochen bzw in bestimmten Fällen für die ersten 12 Wochen weil das Mutterschaftsgeld höher ist und deshalb Vorrang hat. Aber genau wegen nur 8 Wochen ist es oft so das für den den 2ten oder 3ten Lebensmonat noch anteilig EG gezahlt wird. Und wer ein Jahr bei euren Maßstab beantragt, der hat eben Mutterschutz PLUS 1 Jahr - also nicht zum 1ten Geburtstag sondern 8 Wochen später oder bei Frühchen sogar erst 12 Wochen später. Ihr mischt da ziemlich wahllos. Eigentlich seit ihr das klassische Beispiel warum Frau korrekte Daten nennen soll. Kann ich nur jedem zu raten - um solchen Mißverständnissen entgegen zu wirken. Zumal niemand gezwungen ist ganze Jahre oder ganze Monate EZ zu nehmen. Sobald das EG keine Rolle mehr spielt kann jedes xbeliebige Datum vor dem 3ten Geburtstag als Ende der EZ genannt werden.
Mitglied inaktiv
Dein AG hat keine Ahnung. Wenn Du sagst deine EZ endet am 8.09.2018 dann hat er das so zu nehmen. Er hat da absolut kein Mitspracherecht. Der 7.09.2018 wäre allerdings falsch,d as wäre dein letzter EZ-Tag. Würdest du dann schon arbeiten müsstest du das Einkommen was du an dem Tag verdienst der EG-Kasse mitteilen - und würdest damit den ganzen Lebensmonat EG verlieren sofern du mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Das also bitte korrigieren. Du hast genau Daten genannt, kein fadenscheinige nach einem Jahr.... Da ist dann auch nichts mißzuverstehen bzw anders zu deuten. Und EZ beginnt nun einmal ab Geburt. So oder so ist man eh nicht dazu gezwungen ganze Jahre oder Monate zu nehmen sondern man kann jedes beliebige datum vor dem 3ten Geburtstag als Ende nennen. Nur EG könnte eben wenn man es so macht wie Du mit dem 7.09 ein Problem werden. So wie du es gemeldet hast ist nämlich nicht der 1te Geburtstag dein erster Arbeitstag sondern der davor...
SumSum076
mellomania versteht nicht, dass so wie es bei ihr läuft, nicht der Maßstab bei Elternzeit/Mutterschutz/ElterngeldPlus ist. Gruß Sabine
mellomania
und ihr habt recht. was hat das mit verstehen zu tun? das läuft bei uns so, beim land, das war bei meinem alten arbeitgeber genauso. elternzeit kann so oder so gerechnet werden. oder wollt ihr mir sagen, dass das land badenwürttemberg das seit jahren falsch macht? mannmann. kann ja sein dass es bei ihr anders is aber bei uns ist es so und bei meinem vorherigen arbeitgeber auch. der war nicht land bw. klar, kann jeder seine elternzeit enden lassen wann er will. fürs rechnen wegen resten sind glatte jahre einfacher.
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hello, i would like to ask your legal opinion. I applied last September for Elternzeit for the coming November 2025 and August 2026, i send to our Personalabteilung and they approved both Month.Then my PDL (Pflegediensleitung) send i cannot go on Elternzeit on August 2026 and he is the one who will approved it.Can you give an advice what to do. An ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit). Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug