Rose22
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Tochter, die nächstes Jahr zur Schule kommen soll. Nun ist es so der Kindesvater und ich sind getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht. Das ist hier das Problem, den ich brauche seine Unterschrift um unsere Tochter an der Wunschschule anmelden zu wollen. Wir waren und mehrere Schulen hier angucken, haben uns beim Elternabend Ende Oktober entschieden, sodass wir die Schuluntersuchung sogar extra auf diese Schule verlegt haben. Jetzt auf einmal will er diese Schule nicht mehr. Er möchte die uns zugehörige Schule( hier geht es nur darum mir eins auszuwischen). Diese Schule jedoch hat einen sehr schlechten Ruf. Ich war persönlich da und mein Bauchgefühl ist schlecht, zumal ich auch mit einer Lehrerin dort gesprochen habe, die such meinte, sie würde ihr Kind selber da nie hingeben. Das Argument des Kindesvater ist jedoch er hat Angst wenn unsere Tochter in die Wunschschule zur Vorschule kommt, dass Sie dann kein Platz in der ersten Klasse in der Schule bekommt. Indirekt hat mir die Schule gesagt, dass das nie passieren wird. Der Kindesvater will das aber schriftlich. Das wird mir die Schule zudem nicht geben, weil Sie das nicht dürfen. Mir geht es darum dass unsere Tochter eine gute Schulbildung genießen kann. Die Wunschschule wird hier als beste angesehen. Ich bin so verzweifelt. Ich habe den Kindesvater jetzt mehrmals um seine Unterschrift gebeten. Habe ihm jetzt ein Einschreiben geschrieben und da sagt er er unterschreibt das nicht. Wir sind bei der Erziehungsberatung und dort behaart er auch auf sein Ego. Was kann ich jetzt noch machen? Egal um was es geht. Er verweigert mir ständig seine Unterschrift oder setzt mich damit unter Druck. Die Tochter selber will in die Wunschschule. Sie war da Hospitieren und öfters schon bei Festen. Ihre Meinung zählt wohl nicht oder?
Hallo, wenn eine Einigung gar nicht möglich ist, muss die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Dann bracht jeder gute Argumente - und auch der Wunsch des Kindes spielt eine Rolle. Die Befürchtungen des KV werden auch gewichtet. Liebe Grüße NB
mellomania
in welchem bundesland lebt ihr? hier geht es gar nicht so ohne weiters, sich NICHT an der schulbezirksgrundschule anzumelden. mit welcher begründung wird euch der wechsel gestattet?
Rose22
Wir wohnen in Hamburg und hier darf man frei wählen. Man wird zwar von der einem zugehörigen Schule angeschrieben, aber dann darf dann zum Test hingehen wo man will.
luvi
Hallo, Da ihr beide das Sorgerecht habt, müsst ihr auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Irgendwie muss eine Einigung her. Weder du noch er darf alleine bestimmen. Ich gehe davon aus, dass in eurem Fall vor einem Richter der Wunsch des Kindes eine große Rolle spielt. Außer es sprechen für den Besuch der anderen Schule gewichtige Argumente. LG luvi
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