Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnungskündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnungskündigung

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Unser Vermieter hat uns ohne Angabe des Kündigungsgrundes gekündigt. Wir erwrten im Oktober Nachwuchs, und aufgrund dessen möchten wir jetzt auch zusammen wohnen, die Wohnung ist ca. 54 m² groß. Meine Fragen: kann er uns denn einfach kündigen? Da die Kündigung meines Erachtens unwirksam ist, müssen wir dann noch reagieren, oder können wir sie als gegenstandslos betrachten ( einen Hinweis auf Widerspruch enthielt die Kündigung ebenfalls nicht. Kann er uns den Einzug meines Partners verwähren? Es besteht und´sererseits sowohl ein privates als auch finanzielles (er ist Student )berechtigtes Interesse. Ich hoffe auf schnelle Antwort Vielen Dank, M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Moris, zu wann hat er Ihnen gekündigt? Wenn Ihre SS dann schon fortgeschritten ist oder Sie bereits jetzt komplikationen haben oder ähnliches, ist die Kü. sozial ungerechtfertigt und Sie können Ihr widersprechen. Wenn es sich nicht um einen Untermieter, sondern einen Sozialpartner handelt, kann er das nicht so einfach unterbinden. Ich rate Ihnen, sich an den Mieterschutzbund zu wenden, dass ist billig und hilft häufig. Gruß, NB


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