Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnungskündigung wg. Baby

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnungskündigung wg. Baby

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Hallo Frau Bader, meine Frage hat nur mittelbar etwas mit der Schwangerschaft zu tun, brennt mir aber trotzdem unter den Nägeln: wir werden bis 30.06. zum 30.09. unsere Wohnung kündigen, weil wir am 1. Oktober (Beginn Mutterschutz) der Einfachheit halber an den Arbeitsort meines Freundes umziehen wollen. Am 1.9.99 sind wir eingezogen, also gilt ab 1.9. eigentlich die Kündigungsfrist von 6 Monaten. Was gilt hierfür als verbindliches Datum, unsere Kündigung am 30.6. oder der Auszug am 30.9.? Wär ziemlich blöd, wenn wir jetzt schon zu spät dran sind... Herzlichen Dank schonmal für Ihre Antwort, Hanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Durch die Mietrechtsreform ab September 2001 gilt für Mieter die einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, völlig unabhängig von der Dauer der Mietzeit. Kurzfristige Veränderungen im Leben, wie z.B. das immer beliebtere "Jobhopping", sollen so berücksichtigt werden. Gruß, NB


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