Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiß das gehört hier nicht wirklich her aber ich würde sie trotzdem bitten, mir die Frage knapp zu beantworten, vielleicht unter Benennung eines §. Mein Freund, nicht der Kindsvater meines Sohnes, und ich sind jetzt ein Jahr zusammen, vor zwei Monaten sind wir in eine gemeinsame Wohnung eingezogen. Mein Freund hat sich umgemeldet, steht aber noch NICHT im Mietvertrag, er zahlt hälftig Miete. Jetzt habe ich mich Knall auf Fall getrennt und möchte ihn asap aus der Wohnung raushaben. Er ist momentan in Urlaub und kommt Samstag wieder. Jetzt habe ich im Internet die verschiedensten Versionen gehört, welche Kündigungsfrist ich einhalten muss... von "fristlos" bis "bis zum 15ten zum Ende des Monats" ist ja alles dabei... Was ist nun richtig? Ich brauche dringend Hilfe, der Kerl kommt am WE wieder, ich muss den Kleinen "aus dem Weg" räumen, weil mein Freund/Ex schnell sehr laut wird und ahne das Schlimmste. Achso, alleine darf ich in der Wohnung bleiben (laut Eigentümerin, die meinen Ex eh nie leiden konnte), wir kennen uns schon seit ein paar Jahren. Was ist,wenn er sich weigert auszuziehen? DANKE LG Sue
Hallo, wieso wollen Sie kündigen und wem? Den Mietbvertrag doch nicht? Dem Freund? Der hat doch keinen Mietvertrag! Also: raus mit ihm! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
mein Freund weiß schon von seinem "Glück" LG Sue
Mitglied inaktiv
Du bist Mieter also darfst Du auch in der Wohnung bleiben, allein oder mit Partner.. Du musst Deinem Ex auch nicht kündigen oder so denn er steht ja da nicht mit drin, Du solltest vieleicht etwas Kulanz zeigen und ihn nicht gleich vor die Tür setzen (darfst Du aber!)sondern ihm etwas Zeit geben sich was zu suchen! LG Sindy
Mitglied inaktiv
so einfach geht das nicht. Ich habe mich mal beim Mieterverein und bei recht.de durch die Seiten gewühlt. Mein Freund gilt mehr oder weniger wohl als Untermieter, aber auch ER hat Rechte und ich habe Pflichten. Sprich, ich muss ihm wohl zum 15ten kündigen, dass er bis Ende des Monats raus ist. Ich glaube, "einfach so" kann ich ihn eben nicht vor die Tür setzen. Ich KANN sowas auch nicht, trotz allem, was er mir angetan hat. Ich möchte einfach nur eine rechtliche Absicherung, dass ich das "so oder so" machen kann und was ich darf oder eben nicht. LG Sue
Mitglied inaktiv
das wußte ich eben nicht, habe es jetzt aber auch von anderer Seite erfahren. Mir wurde nur nahegelegt, ihm eine Schonfrist von 2 Wochen einzuräumen, damit er wenigstens die Chance hat, sich was neues zu suchen... für die zwei Wochen habe ich mir erlaubt einzufordern, sich eine Übergangslösung bei einem Freund zu verschaffen. LG Sue
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