Guten Tag! So ganz werde ich online nicht schlau daraus und so konkret hat mir die Dame im Amt auch nicht geholfen.... Also ich gehe bald in Elternzeit und unser Einkommen setzt sich wie folgt zusammen: ca. 1000€Elterngeld 164 Kindergeld 164€ Kindergeld 340€ Gehalt Nun wollen wir ungern ALG2 beantragen und nun überlegen wir ob wir Wohngeld beantragen bis sich das Gehalt verbessert. Ist es so das man erst Wohngeld beantragen muss bevor mal ALG2 Leistungen beantragen kann? Oder muss man erst ALG2 beantragen und wenn das nicht klappt Wohngeld? Falls Sie mir behilflich sein können, bedanke ich mich schon mal im voraus! Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 10.07.2009, 10:31