Frage:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
Liebe Frau Bader,
es geht mal wiedr um das leidige Thema Gartenteich und die Sicherung (unser lieber Nachbar).
Da unser NAchbar seit Monaten sagt er würde seinen Teich absichern, bis jetzt aber nichts passiert ist, suche ich einen geeigneten Gesetzestext zu seiner Sicherungspflicht, den ich ihm vorlegen kann.
Ich habe schon im Internet versucht, über das Niedersächsische LAndesrecht etwas entsprechendes zu finden, komme da aber nicht durch.
HAben Sie ien Tip für mich, wo ich sowas herkriegen kann? Oder ist das mit der Sicherungspflicht inzwischen überholt? Bei der Stadtverwaltung konnte man mir nicht weiterhelfen, dort bekam ich nur die Antwort "Auf Ihr Kind müssen sie schon selber aufpassen, das ist nicht Aufgabe des Nachbarn!"... Na ja, anbinden kann ich meinen Sohn aber nun mal auch nicht und auch wenn er noch nicht alleine nach draussen darf habe ich Angst, dass da mal was passieren könnte.
Vielen Dank schonmal!
Steffi
Mitglied inaktiv - 13.12.2007, 15:06
Antwort auf:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
Hallo,
§ 907 BGB (www.gesetze-im-internet.de)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2007
Antwort auf:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
Moin...
wieso muß der Nachbar das sichern. Könnt Ihr nicht einen Zaun um Euer Grundstück machen, das der Kleine nicht ausbüchsen kann?
Wir haben zwar unsren Miniteich genau aus diesen Gründen (unser Bub ist knapp 4) "versiegen" lassen, aber vom Nachbarn könnte ich das glaub ich nicht verlangen.
Na dann mal viel Glück.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 14.12.2007, 09:01
Antwort auf:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
Öhhmmm, sollen jetzt alle Nachbarn mit Kindern ihre Grundstücke eintäunen, damit der Nachbar nicht aktiv werden mus??? Sorry, die Gefahrenquelle geht doch wohl von ihm aus! Und wie soll ich bitte mein Carport zumachen? Wird ein bisschen schwierig, oder?
Steffi
Mitglied inaktiv - 14.12.2007, 13:51
Antwort auf:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
dem Gesetzestext steht nur:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, von denen mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf sein Grundstück zur Folge hat. Genügt eine Anlage den landesgesetzlichen Vorschriften, die einen bestimmten Abstand von der Grenze oder sonstige Schutzmaßregeln vorschreiben, so kann die Beseitigung der Anlage erst verlangt werden, wenn die unzulässige Einwirkung tatsächlich hervortritt.
Ich verstehe den Text so, das sich dies für Gefahrenquellen handelt, die auf Euer Grundstück übergreifen könnten und das tut es ja nicht. Dein Kleiner würde das grundstück des Nachbarn "unbefugt" betreten und wie oben im Text steht, dann würde vielleicht erst gehandelt werden.
Überlege mal... jeder der neben einem Teich wohnt könnte ja dann von der gemeinde verlagen diesen zu schließen, da es gefährlich für das Kind sein könnte...
Ich denke wirklich, das ich mein Grundstück einzäunen würde und wenn ich der Nachbar wäre, würd ich klagen...
LG
Peeka, die Euch da wirklich viel Glück wünscht, sich aber nicht vorstellen kann, das da ein Richter drauf "anspringt".
Mitglied inaktiv - 14.12.2007, 18:45
Antwort auf:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
"Öhhmmm, sollen jetzt alle Nachbarn mit Kindern ihre Grundstücke eintäunen, damit der Nachbar nicht aktiv werden mus???"
Ja, ganz genau.
Mitglied inaktiv - 15.12.2007, 15:28
Antwort auf:
Wo könte ich dazu einen Gesetzestext finden?
Ich nochmal: Der Nachbar kann den Spieß sicher umdrehen und dir Hausfriedensbruch vorwerfen. Unbefugtes betreten, etc. Fällt das Kind dann in den Teich, kann das für dich doppelt problematisch werden.
Im Übrigen: Hätte ich keine Kinder würde ich mein Haus/Grundstück auch anders einrichten und mich kein bischen um Nachbarn scheren, die verlangen, ich solle mein mühevoll angelegtes Grundstück verschandeln, damit die die paar Mark fuffzig für einen Zaun sparen.
Du hast das Kind, also hast du es entsprechend zu beaufsichtigen.
Stell dir mal vor, dein Nachbar bekommt sein Auto verkratzt und er verklagt euch, weil das Kind unbeaufsichtigt auf dem nichtumzäunten Grundstück gespielt hat. Da kannst du u.U. auch mit der Versicherung Probleme bekommen.
Außerdem ist es dein Kind und nicht seins.
Stell dir mal vor, ein Nachbar hätte einen Hund der städnig in euer Wohnzimmer rennt, weil sein Grund nicht eingezäunt ist. Da würdest du doch wohl auch sagen, der hat ne Meise, wenn er von dir verlangen würden, halt die Wohnzimmertür nicht aufzulassen, nur damit er sein Grundstück nicht einzäunen muss...
Im übrigen kann ich wirkolich nicht nachvollziehen, was so schlimm daran ist, einen Zaun zu machen, wenn man weiß, da sind Gefahrenquellen.
Mitglied inaktiv - 15.12.2007, 15:35