Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Elterngeld, nach Elternzeit vom ersten Kind?

Frage: Wieviel Elterngeld, nach Elternzeit vom ersten Kind?

Bloody

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Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Hilfe. Habe da noch eine Frage. Bin noch bis 11.12.2012 in Elternzeit. Müßte ab 12.12.2012 wieder arbeiten. Bin aber wieder Schwanger. Entbindung ist am 11.02.2013. Bekomme ich nur die 300EUR Elterngeld pro Monat, weil ich ja dann nur ein paar Wochen "arbeiten"(Arbeitsverbot) war (12.12.2012-31.12.2012) und sonst ja nur in Elternzeit war? Oder wie wird das dann berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich hoffe ich konnte alles verständlich erklären. LG Bloody


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wie lange warst du denn dann in Elternzeit? 2 Jahre oder mehr? Dann bekommst du wohl nur den Mindestsatz von 300 Euro. Die paar Tage arbeiten bringen fürs Elterngeld gar nichts, erhöhen aber dein Mutterschaftsgeld. Gruß Sabine


Bloody

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Ich war 1 Jahr in Elternzeit. Vom 12.12.2011 bis 11.12.2012!


SumSum076

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Dann siehst wesentlich besser aus: Denn beim Elterngeld ist ja wichtig, was man in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt verdient hat. Allerdings werden Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, außen vor gelassen und vorn dran gesetzt. Rückwärts betrachtet: Jan 2013 - außen vor wegen Mutterschaftsgeld Dez 2012 - außen vor wegen Mutterschaftsgeld (31.12.12) und Elterngeld für Kind 1 Nov 2012 bis Dez 2011 - außen vor wegen Elterngeld Nov 2011 - außen vor wegen Mutterschaftsgeld Kind 1 Okt 2011 - außen vor wegen Mutterschaftsgeld Kind 1 Sep 2011 - Einkommen von vor der Geburt bis Okt 2010 - Einkommen von vor der Geburt Es ist also der gleiche Berechnungszeitraum wie bei Kind 1 und gibt demnach das gleiche Elterngeld, allerdings kommen 10% Geschwisterbonus hinzu! Du kannst übrigens, da du noch Elternzeit übrig hast, versuchen, deine Elternzeit um die paar Tage zu verlängern (aber bitte nur genau bis zum Tag vor dem Mutterschutzbeginn) oder die paar Tage mit Urlaub ausfüllen! Du bekommst ja für den Mutterschutz wieder Urlaub! Gruß Sabine


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