FrozenRaspberry
Guten Tag Frau Bader. Folgende/s Frage/Problem: Ich bin seit 2011 unbefristet in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber angestellt (großer Betrieb, Vetrag TVöD als Krankenschwester). Im Januar 2017 bin ich Mutter geworden und habe meine Elternzeit bis zum Oktober diesen Jahres beantragt. Neulich hatte ich dann ein Gespräch mit meinem AG da ich ab Oktober gerne wieder anfangen möchte, erstmal aber nur auf 450-Euro-Basis. Gesagt getan, mein AG war angetan und hat dem mündlich zugestimmt. Da er auch etwas schriftlich wollte von mir, habe ich ihm ein Schreiben zukommen lassen indem ich mich auf § 8 berufen habe. Nun bekam ich vor wenigen Tagen Post vom AG. Im Umschlag waren 2 Verträge. Einmal wollen die dass ich einen Auflösungevertrag unterschreibe, und der 2. Vertrag ist dann ein komplett neuer Vertrag (mit dem angegebenen Arbeitsbeginn Oktober 2018) auf geringfügige Beschäftigung. Wieso um Himmels Willen soll ich zuvor aber den Auflösungsvertrag unterzeichnen? Ich dachte laut § 8 hätte ich ein Recht auf Minimierung meiner Arbeitszeit und somit würde mein 'alter' Vertrag einfach nur umgeschrieben und nicht gleich komplett aufgelöst werden? Würde ich somit nicht automatisch meinen Resturlaub den ich noch habe verwirken lassen und meine eigentlich 7jährige Betriebszugehörigkeit erlöschen lassen? Und verfällt somit nicht auch automatisch auch noch meine eigentliche Rest-Elternzeit von einem Jahr die ich noch in Anspruch nehmen könnte? Habe natürlich auch im Personalbüro angerufen und habe nachgefragt. Eine richtige Antwort habe ich allerdings nicht dazu bekommen, keiner will von irgendetwas wissen oder dafür zuständig sein. Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen. Herzliche Grüsse
Hallo, nee, nee, bloß nicht machen. Sie machen gerne einen Ergänzungsvertrag oder eine befristete Änderung des Vertrages. Aber keinen Aufhebungsvertrag. Liebe Grüße NB
mellomania
niemals unterschreiben!! verlängere deine elternzeit für die zeit, in der du 450 arbieten möchtest und DANN wird für diese zeit ein teilzeit während der elternzeit vertrag gemacht der eben dann endet, wenn die elternzeit endet. DANACH greift automatisch dein vollzeitvertrag wieder. wenn du dann keine elternzeit mehr haben solltest, DANN musst du überlegen, ob du eben vollzeit wieder arbeiten kannst oder eben DANN einen neuen vertrag über teilzeit machst bzw. beim alten vertrag einfach mit stunden runtergehst. aber bitte NEVER den veollzeitvertrag kündigen!!! is alles weg sonst! man sind die link bei euch....
Felica
Dein AG macht doch genau das was du forderst. Du hast ihn darum gebeten nach der EZ auf 450 € Basis zu arbeiten. Also ist klar das es eine Änderungskündigung geben muss und einen neuen Vertrag. Das hat man dir dann auch zukommen lassen. Er kann ja nicht wissen das du innerhalb der EZ den Minijob ausüben willst, zumal wenn diene EZ dann endet. Da du auch keinen Anspruch auf Verlängerung der EZ hast weil weniger wie 2 Jahre gemeldet, musst du da jetzt noch einmal das Gespräch suchen und das ganze erklären. Tipp wäre, versuche die EZ zu verlängern und dann arbeite innerhalb dieser auf 450 € Basis. Bis zu 30 Std die Woche ist das möglich, dein VZ-Vertrag ruht dann weiterhin. Wenn die kompletten 3 Jahre um sind, kannst du schauen ob du dann VZ arbeitest oder dauerhaft Teilzeit wie Du es jetzt schon beantragt hattest. Dran denken, später Stunden aufstocken ist meistens unmöglich
FrozenRaspberry
Vielen Dank für eure Antworten. Und nein, ich habe niemals einen NEUEN Vertrag, sondern lediglich gefordert die Stunden von Vollzeit auf eine geringe Stundenbasis zu minimieren (in meinem Fall Teilzeit auf 450 Euro Basis). Ich dachte laut § 8 (Teilzeit- und Befristungsgesetz) wäre dies jederzeit möglich (egal ob vorher mit oder ohne Elternzeit)!???
cube
Ja, du kannst - wie du es getan hast - einen Antrag auf TZ stellen. Du hast keine EZ mehr, diese auch nicht verlängert, um in EZ TZ zu arbeiten. Du hast keine zeitliche Begrenzung wie zB Stundenverringerung bis xxxx und danach wieder gemäß Vollzeit-Vertrag angegeben. Der AG hat dir also entsprechend und völlig korrekt einen neuen Vertrag zukommen lassen. Du hast deinen Andpruch auf TZ geltend gemacht und auch genehmigt bekommen. Hast du vor, ab xxx wieder Vollzeit zu arbeiten, musst du das auch so beantragen.
FrozenRaspberry
Ja, das ist schon klar. Nur hat nicht jeder AN das Recht seine Stunden im Rahmen des bestehenden Vertrages zu minimieren ganz egal ob man vorher EZ hatte oder nicht? Es geht mir nicht darum nochmal ein Jahr EZ zu nehmen, sondern darum, dass ich keinen komplett neuen Vertrag möchte da ich dadurch meine wie schon oben geschriebene Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren und meinen Resturlaub wegwerfen würde. Versteht ihr was ich meine? Ich möchte ab Oktober wenn die 2 Jahre Elternzeit rum sind die ich nach Geburt meiner Tochter beantragt hatte wieder in meinem alten Vertrag, mit runter gestuften Arbeitsstunden arbeiten. Das ist alles!
Lulu2017
Hallo, wende dich doch mal an deinen Betriebsrat. Ich habe meinen Vertrag auch so geändert. Habe einen befristeten Teilzeitvertrag bekommen, endet der geht es wieder in Vollzeit über oder ich stelle einen erneuten Antrag auf einen befristeten Teilzeitvertag. Im Tvöd ist das möglich. LG Lulu
FrozenRaspberry
Alles klar. Vielen Dank für eure Tipps. Habe nun auch Verdi und unsere Mitarbeitervertretung involviert. Mal sehen was dabei rumkommt :-D
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger während ich noch in Elternzeit bin. Diese werde ich vorzeitig unterbrechen zum Beginn des Mutterschutzes. Ich plane, nach ca. 7 Monaten der neuen Elternzeit das Referendariat fürs Lehramt anzufangen. Das heißt, ich müsste bei meinem Arbeitgeber kündigen. Praktisch gesehen würde ich aber die Elternzeit f ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung