Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wiederheirat des exmannes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wiederheirat des exmannes

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hallo frau bader, habe mal ein paar allgemeine fragen. mein exmann hat dieser tage wieder geheiratet. ich bin seit zwei jahren geschieden von ihn. beziehe keinen ehegattenunterhalt. er bezahlt für unsere gemeinsamen beiden kinder(5 u 7 Jahre) KU.aus der neuen beziehung der beiden ist ein gemeinsames kind entstanden.(1 Jahr alt)was ändert sich mit der neu-heirat meines exmannes für unseren zwei kinder unterhaltsrechtlich??haben sie noch die selben rechte,und spielen die mitgebrachten kinder(4 kinder)die die neue ehefrau mit in d bezieh gebracht hat auch eine rolle? sie haben namen mines exmannes angenommen.fällt jetzt für meine kinder der KU weg? danke für ihr antwort lg schneidi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, durch die Eheschließung ändert sich nichts. Und das gemeinsame Kind ist ja sicherlich schon berücksichtigt, da es ja schon 1 Jahr alt ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Nein wegfallen wird der Unterhalt nicht da Dein Ex aber auch seiner Frau und dem gemeinsamen Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist , wird sich der Unterhalt für Deine Kinder wohl verringern ! Die mitgebrachten Kinder der Frau spielen keine Rolle sofern sie nicht von Deinem Ex adoptiert wurden ! lg safrarja


Mitglied inaktiv

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Hallo! IMO müssten deine Kinder sogar von der heirat insofern "profitieren" als der Vater vermutlich StKl. 3 hat und somit mehr netto. Dies gilt aber nur, wenn im derzeitigen Unterhalt das neue Kind (und ggf. die Mutter) bereits berücksichtigt sind. Die anderen Kinder der Zweitfrau spielen keine Rolle, solange er sie nicht adoptiert. Auch wird der Unterhalt für Deine Kinder nicht wegfallen. Viele Grüße Désirée


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