Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte fristgerecht 3 Monate vor Wiedereintritt bei meinem AG (mehr als 15 Angestellte) einen TZ-Antrag ("zwischen 12 und 16 Stunden") gestellt und nun muendlich auf Anrufbeantworter eine Nachricht, der scheidende Vorgesetzte, der zum Jahresende geht, wuerde mich nur in VZ wiedereinstellen. Meine Tochter hat am 3.1. Geburtstag, ab 2.1. tritt dann ein neuer Vorgesetzter sein Amt an. Dazu nun meine Fragen: 1. Ist mein Beginn der 3.1., also der Geburtstag meiner Tochter oder der 4.1.? 2. Bislang habe ich ja nichts Schriftliches wegen VZ vs. TZ. Gilt die Nachricht auf dem Anrufbeantworter als Nichtgenehmigung meiner TZ? Und wie ist das mit der Fristgerechtigkeit seitens des AG? 3. War mein TZ-Antrag ueberhaupt in Ordnung mit der vagen Stundenangabe? 4. Mein alter Chef ist auch nicht mehr in der Firma, er nimmt seinen Resturlaub. Was kann ich da tun, um doch noch TZ, Klarheit ueber meinen Wiederanfang (Art, Umfang und Hierarchie der neuen Position, da die Personalabteilung nichts weiss) oder auch eine Entlassung von Firmenseite her zu bewirken? Was muss schriftlich, was kann telefonisch sein? Vielen Dank fuer Ihre Hilfe Conny
Hallo, 1. Der Geb. 2. Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). 3. Das wäre möglich - ich würde im Zweifel den Mittelwert nehmen 4. s. 2 Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hm... ich sag mal: 1) es ist der 3.1. (definitiv) 2) Der AG muß auf das verlangen des AN innerh von einem Monat reagieren, ansonsten gilt es als akzeptiert. wann kam der Anruf? 3) das war schon sehr vage :-) Im zweifel würde ich 8als laie) aber für Dich sein, ... *grübel... müssen es nicht mind 15 Std. sein? 4) das kommt vorallem auf die Frist in 2) an. In Zweifel ALLES schriftlich.... leider...jeden "Pups". Und: kann der "Neue" DRINGENDE betriebliche Gründe vorweisen? Viele Grüße Désirée
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